Das kostet ein Leben in Würde

2,99 Euro für Wasser, 1,36 Euro für Bildung — die Berechnung der Hartz-IV-Sätze.

Berlin. Wer Hartz IV bezieht, dem soll, so hat es das Bundesverfassungsgericht gesagt, ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ gewährleistet sein. In der Vergangenheit waren dazu für einen alleinstehenden Volljährigen 359 Euro nötig. Jetzt — nach wochenlangem Tauziehen im Bundestag — soll ein menschenwürdiges Leben mit 364 Euro erreicht sein. Davon werden 128,46 Euro für Lebensmittel veranschlagt — für Tabak und Alkohol gibt es kein Geld mehr. Dafür sind Beträge für Bildungsausgaben, Internet-Softwaredownloads und Praxisgebühr hinzugekommen.

Christian Westhoff, Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit, stellt klar: „Wir schreiben niemandem vor, wie er sein Geld ausgeben soll. Das sind nur Berechnungsgrundlagen. Wer will, kann damit Tierfutter kaufen.“

Für die Berechnung der Regelsätze für Kinder (213 bis 275 Euro) wurde erstmals gezielt ausgewertet, wofür Familien ihr Geld ausgeben. Für Finanzexpertin Kerstin Schneider ist das der richtige Weg. „Es geht darum, künftige Armut zu vermeiden und die Kinder aus diesem Teufelskreis zu holen.“ Ein Hauptproblem bei der Berechnung von Hartz-IV-Sätzen bleibe, dass viele Geringverdiener in etwa so viel verdienen wie ein Hartz-IV-Empfänger. Das sorge für gesellschaftliche Spannung.

Hinzu kommt: Um zu ermitteln, wie viel ein Hartz-IV-Bezieher zum Leben braucht, dienen Geringverdiener als Berechnungsgrundlage. Dazu werden Daten aus der bundesweiten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe genutzt, bei der alle fünf Jahre 60 000 Haushalte ihre Ausgaben auflisten. Das Konsumverhalten des untersten Einkommensfünftels bildet die Grundlage für die Hartz-IV-Sätze.

Ein grob skizziertes Rechenbeispiel für eine Familie, die von Hartz IV lebt: Die verheirateten Eltern beziehen ab April pro Person 328 Euro. Für die fünfjährige Tochter gibt es 213 Euro, für den zehnjährigen Sohn 242 Euro. Im Monat kommt die Familie auf 1111 Euro. Für eine maximal 90 Quadratmeter große Wohnung gibt es zusätzlich 4,85 Euro pro Quadratmeter, also 436,50 Euro.

Ihr stehen somit etwa 1550 Euro zur Verfügung. Außerdem übernimmt die Arge die Nebenkosten für die Wohnung. Zum Vergleich: Ein Familienvater mit zwei Kindern, der brutto etwa 1300 Euro als Zeitarbeiter verdient und mit Steuerklasse III auf etwa 1000 Euro netto kommt, hat mit Kindergeld etwa 1400 Euro pro Monat.

Kerstin Schneider skizziert das Paradoxe daran so: „Hartz IV soll dazu bewegen, einen Geringverdienerjob anzunehmen. Es soll aber ausreichen, um am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.“ Diese Gegensätze zu vereinen, sei kaum machbar.