Datenspeicherung: EU will schnelles Gesetz
Seit dem Karlsruher Urteil vor einem Jahr streitet die Koalition um eine Neuregelung. Jetzt macht Brüssel Druck.
Berlin/ Brüssel. Für die Terrorabwehr verlangt die EU-Kommission von Deutschland rasch ein neues Gesetz zur umstrittenen Speicherung von Telefon- und Internetdaten. Falls die Bundesregierung die Vorratsdatenspeicherung gesetzlich nicht bald regelt, droht die EU-Behörde laut „Spiegel“ mit einem Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags.
Union und FDP streiten über eine Neuregelung, seit das Bundesverfassungsgericht das einstige Gesetz im März 2010 für verfassungswidrig erklärte.
In der schwarz-gelben Koalition ist die Vorratsdatenspeicherung seither heftig umstritten. CDU und CSU befürworten, dass die Kommunikationsdaten aller Bürger auch ohne konkreten Verdacht für eine bestimmte Frist gespeichert werden.
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) pocht dagegen als Alternative auf das Einfrieren von Daten nur im Falle eines konkreten Verdachts. Basis der Datenspeicherung ist eine EU-Richtlinie von 2006, die der Terrorabwehr und Strafverfolgung dienen soll und die das Bundesverfassungsgericht nicht infrage stellt.
Die EU-Kommission hat die Umsetzung der Richtlinie in den 27 Mitgliedsstaaten überprüft und legt am Montag ihren Bericht vor. Wie aus Kommissionskreisen verlautete, plant die zuständige Innenkommissarin Cecilia Malmström eine Änderung der Vorgaben und will bis Jahresende einen Entwurf dafür vorlegen. „Die geltende EU-Richtlinie lässt den Regierungen zu viel Spielraum bei der Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung“, sagte Malmström der Zeitung „Die Welt“.
Die Aufbewahrung und der Umgang mit den Daten bei den Telekommunikationsunternehmen seien nicht klar geregelt. Malmström nannte kürzere Speicherzeiten wie auch eine EU-weit geltende Speicherzeit als Option. Bislang ist eine Speicherfrist zwischen sechs Monaten und zwei Jahren vorgesehen.