Dauerhaftes Nachtflugverbot?

Gericht verhandelt Klage von Flughafen-Anwohnern.

Karlsruhe. Für Millionen Menschen ist der Frankfurter Flughafen eine feine Sache. Urlaubern und Geschäftsreisenden ermöglicht das Drehkreuz den Weg in alle Welt und ist zudem für mehr als 70 000 Beschäftigte Arbeitsstätte — die größte Deutschlands. Dieser Job-Motor brummt mit 270 Millionen Euro im Jahr zwar auf Hochtouren. Doch den Preis dafür zahlen immer mehr lärmgeplagte Anwohner.

Was zumindest eine ungestörte Nachtruhe angeht, hoffen sie nun auf die letzte Instanz: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt von heute an über ein Nachtflugverbot am Airport.

Die Chancen der Kläger, mehrere Anwohner aus Rüsselsheim und Offenbach, stehen nicht schlecht: Auf deren Klage erließ der Hessische Verwaltungsgerichtshof im Oktober ein vorläufiges Verbot von Flügen zwischen 23 und 5 Uhr — auch mit Blick auf die neue Landebahn, die nun zahlreichen zusätzlichen Gemeinden Fluglärm beschert.

Gegen diesen Eilbeschluss zog das Land Hessen, mit mehr als 30 Prozent größter Anteilseigner am Flughafenbetreiber Fraport AG, nun in Leipzig vor Gericht und handelte sich damit prompt den massiven Ärger zahlreicher Bürger ein. Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) argumentiert ebenso wie die Fraport mit der volkswirtschaftlichen Bedeutung des Flughafens.

Dass verspätete Flüge auch noch nach 23 Uhr landen dürfen, sei für den größten Frachtflughafen Europas von strategischer Bedeutung, sagt Fraport-Chef Stefan Schulte. Das sehen die Logistik-Unternehmen, die sich um den Flughafen angesiedelt haben und 150 000 Menschen beschäftigen, ebenso.

Auf der anderen Seite stehen Hunderttausende Bürger, die bei tagsüber rund 500 000 Starts und Landungen im Jahr zumindest nachts auf etwas Ruhe hoffen. Nach anhaltenden Protesten haben nun Land und Fraport ein mehr als 100 Millionen Euro schweres Programm zur Befriedung aufgelegt. In den besonders vom Lärm betroffenen Gebieten sollen bis zu 230 Häuser von Lärmopfern aufgekauft werden. Zudem haben 81 000 Haushalte Anspruch auf besondere Schallschutzfenster.

Gleichwohl mehrt sich die Zahl der Klagen. Acht Kommunen aus Rheinland-Pfalz und Hessen sowie Einzelkläger zogen gegen die sogenannte Südumfliegung vor Gericht, da die neue Landebahn zu neuen Flugrouten und neuem Lärm führe.

Die Gemeinden werfen dem Land vor, bei Festlegung der neuen Flugschneisen nicht beteiligt worden zu sein. Lärmschutz für Menschen müsse Vorrang haben vor Profitmaximierung der Airlines. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof in Kassel will nun erst die Entscheidung aus Leipzig abwarten.