Deutschland bekommt gesetzlichen Mindestlohn

Berlin (dpa) - Deutschland bekommt 2015 erstmals einen gesetzlichen Mindestlohn - flächendeckend und für alle Branchen.

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Der Bundestag beschloss am Donnerstag mit sehr großer Mehrheit eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro pro Stunde, die von 2016 an durch eine Kommission alle zwei Jahre angepasst werden soll. Für Branchen wie Zeitungszusteller und Saisonarbeiter sieht die Mindestlohnregelung Übergangsfristen bis 2017 vor.

Dem Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) stimmten am Donnerstag 89 Prozent der anwesenden Abgeordneten zu. Der SPD-Vorsitzende Sigmar Gabriel sprach von einem „historischen Tag für Deutschland“. Nahles würdigte im Parlament den jahrzehntelangen Einsatz der Gewerkschaften für eine solche flächendeckende Lohnuntergrenze.

Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Regelung ausgenommen. Für Langzeitarbeitslose muss erst nach sechs Monaten der Mindestlohn gezahlt werden. Nahles betonte in der abschließenden Beratung ihres Gesetzes zur Stärkung der Tarifautonomie, keine Branche werde vom Mindestlohn ausgenommen.

Um den Mindestlohn ausreichend kontrollieren zu können, soll der Zoll 1600 neue Mitarbeiter einstellen. Die Lohnuntergrenze sei ein Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit, sagte Nahles. Die Wirtschaft kritisierte wiederholt, dass sie die Anhebung der Löhne für 3,7 Millionen Menschen ab 2015 zwischen neun und zehn Milliarden Euro koste.

Die Arbeitgeberverbände (BDA) kritisierten, auch wenn das Gesetz nun eine verlängerte Übergangsregelung vorsehe, „handelt es sich um den bedrohlichsten Eingriff in Tarifverhandlungen seit Bestehen der Bundesrepublik“.

Die Linke verlangte in einem eigenen Antrag einen Mindestlohn von 10 Euro. Sie enthielt sich bei der Abstimmung. Von den 601 abgegebenen Stimmen votierten 535 für das Gesetz. Es gab 5 Nein-Stimmen, die alle von der Unionsfraktion kamen. 61 Abgeordnete enthielten sich - 59 von der Linken und 2 von der Union. Für das Gesetz war die absolute Mehrheit des Bundestages von 316 Stimmen notwendig.

Am Freitag kommender Woche will sich auch der Bundesrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Nachdem Nahles' Entwurf bereits im Bundestag Zustimmung aus den Reihen der Grünen bekam, wird erwartet, dass er auch in der Länderkammer eine Mehrheit erhält.

Gabriel sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Rückblickend wird diese Entscheidung als großer sozialer Fortschritt bewertet werden. ... Viel zu lange wurden Tarifverträge, faire Löhne, Mitbestimmung und Gewerkschaften bekämpft. Der heutige Tag ist ein Wendepunkt in dieser Entwicklung.“ Der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde setze eine Grenze nach unten.

Für einige Bereiche gelten bis 2017 Übergangsregeln. So können Branchen mit Tarifverträgen von der gesetzlichen Lohnuntergrenze für zwei Jahre nach unten abweichen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP sprach sich bei seiner Mitgliederversammlung in Hannover für eine Satzungsänderung aus, die Tarifverhandlungen mit der Gewerkschaft Verdi möglich macht. Der Verband befürchtet den Verlust von rund 50 000 Arbeitsplätzen. Das sei jede vierte Stelle.

Pflichtpraktika sowie freiwillige Praktika von bis zu drei Monaten sind während Ausbildung oder Studium von der Mindestlohnregelung ausgenommen. Haben Praktikanten eine abgeschlossen Berufsausbildung, erhalten sie grundsätzlich den Mindestlohn.

Für Saisonarbeiter etwa in der Landwirtschaft oder in der Gastronomie gilt der Mindestlohn von 8,50 Euro bereits ab 2015. Allerdings wird die kurzfristige Beschäftigung, in denen sie von der Sozialversicherungspflicht befreit sind, von 50 auf 70 Tage ausgeweitet, befristet auf vier Jahre.

Für Zeitungszusteller wird der Mindestlohn von 8,50 Euro zwischen 2015 und 2017 stufenweise eingeführt. Verleger müssen für Mini-Jobber im ersten Jahr 75 Prozent des Mindestlohns zahlen, im zweiten dann 85 Prozent.