Sie ist aber kaum dazu geeignet, Straftaten zu verhindern — erst recht nicht, wenn es sich um einen isolierten Einzeltäter handelt. Dazu ist der Datenwust zu groß, das Verfahren zu zäh, die Auswertung zu aufwändig. Auch die Union muss das wissen.
Dass sie die gegenwärtige Verunsicherung dennoch dazu nutzt, um die Vorratsdatenspeicherung erneut ins Rennen zu bringen, ist unpassend und zeugt von mangelndem Fingerspitzengefühl.