dpa-Nachrichtenüberblick Politik
Bundestag beschließt Asylpaket II - Viele Gegenstimmen aus der SPD
Berlin (dpa) - Das deutsche Asylrecht wird verschärft. Mit etlichen Gegenstimmen aus der Regierungskoalition beschloss der Bundestag am Donnerstag das sogenannte Asylpaket II. Ziel ist es, nach dem großen Andrang der vergangenen Monate die Zahl der Flüchtlinge zu reduzieren. Einhellig stimmten die Koalitionäre für eine erleichterte Ausweisung krimineller Ausländer. Sie reagierten damit auf die Übergriffe in der Kölner Silvesternacht. Der von Flüchtlingshelfern scharf kritisierte Gesetzentwurf sieht Schnellverfahren für bestimmte Flüchtlingsgruppen und eine Einschränkung des Familiennachzugs für Zuwanderer mit niedrigerem Schutzstatus für zwei Jahre vor. Außerdem soll es schwieriger werden, mit einem ärztlichen Attest eine Abschiebung zu verhindern.
EU in der Flüchtlingskrise zerstritten - Zoff zwischen Athen und Wien
Brüssel (dpa) - In der Flüchtlingskrise werden die Gräben zwischen den EU-Partnern immer tiefer. Griechenland rief am Donnerstag seine Botschafterin in Wien aus Protest gegen die Westbalkankonferenz in Österreich und die Teilschließung der Balkanroute zurück nach Athen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière warnte bei einem Treffen der EU-Innenminister in Brüssel indirekt vor einem Zerfall der Gemeinschaft: „Das ist allen Beteiligten klar in Europa: Dass die Dinge sich ändern müssen, wenn Europa zusammenbleiben soll. Und das wollen wir.“ Zuvor hatte auch Luxemburgs Außenminister Jean Asselborn eine düstere Zwischenbilanz gezogen. „Wir haben keine Linie mehr, wir steuern irgendwie in eine Anarchie hinein“, sagte er. Entlastung könnte der Nato-Einsatz in der Ägäis bringen, der den Schleusern einen Strich durch die Rechnung machen soll.
Gericht erlaubt Teilräumung des „Dschungels von Calais“
Calais (dpa) - Die französischen Behörden dürfen einen Teil des Flüchtlingslagers von Calais räumen. Das Verwaltungsgericht von Lille habe die Pläne gebilligt, berichteten die Sender BFMTV und iTélé am Donnerstag unter Berufung auf die Präfektur des Départements Pas-de-Calais. Mehrere Hilfsorganisationen hatten versucht, die Räumung zu verhindern. Die Behörden wollen den südlichen Teil des als „Dschungel von Calais“ bekannten Baracken- und Zeltlagers räumen, wo mehrere Tausend Menschen in Slum-ähnlichen Bedingungen leben. Nach ihren Angaben sind 800 bis 1000 Migranten betroffen. In Calais sammeln sich seit Jahren Menschen, die illegal nach Großbritannien gelangen wollen.
Russland ruft zu Einhaltung von Waffenruhe in Syrien auf
Moskau (dpa) - Russland hat alle Konfliktparteien in Syrien aufgerufen, die von diesem Samstag an geplante Waffenruhe einzuhalten. „Wir hoffen, dass es keine Provokationen geben wird“, sagte die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Maria Sacharowa, am Donnerstag in Moskau. Alle Seiten müssten diese Chance nutzen. Russland halte einen Erfolg für realistisch, meinte sie. Nach einer Einigung der USA und Russlands sollen die Kämpfe in dem Bürgerkriegsland am Samstag um 0.00 Uhr Ortszeit (Freitag 23.00 Uhr MEZ) eingestellt werden. Machthaber Baschar al-Assad und wichtige Oppositionsverbände haben dem Plan zugestimmt. Nur Terrorgruppen wie der Islamische Staat (IS) und die Al-Nusra-Front sind davon ausgenommen.
Schockfotos sollen Zigarettenkäufer abschrecken
Berlin (dpa) - Auf Zigarettenschachteln in Deutschland muss künftig mit großformatigen Schockfotos vor den Gefahren des Rauchens gewarnt werden. Ein Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, verpflichtet die Hersteller dazu, zwei Drittel der Zigaretten- und Tabakverpackungen von Mai an mit Warnbildern und aufklärenden Texten zu versehen. Gleichzeitig werden Aromen verboten, die den Tabakgeschmack überdecken. Nur für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist bis 2020. Der Bundesrat muss der Reform noch zustimmen, was jedoch als wahrscheinlich gilt. Deutschland ist verpflichtet, die entsprechende Tabakrichtlinie der EU bis zum 20. Mai in deutsches Recht umzusetzen.
EuGH: Staat darf EU-Bürgern Sozialleistungen zunächst verweigern
Luxemburg (dpa) - Deutschland darf EU-Bürgern während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts Sozialleistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Eingereisten EU-Bürgern können demnach in einem anderen EU-Land ohne Prüfung des Einzelfalls bis zu drei Monate lang nach ihrer Einreise Sozialhilfeleistungen versagt werden, befand das Gericht (Rechtssache C-299/14). Die Richter erklärten damit Regelungen im deutschen Sozialgesetzbuch für vereinbar mit EU-Recht. Im aktuellen Fall hatte das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen beim EuGH angefragt. Es muss einen Rechtsstreit zwischen einer spanischen Familie und einem deutschen Jobcenter im Kreis Recklinghausen entscheiden.