Edathy soll vor Gericht

Der Ex-SPD-Abgeordnete soll sich auf seinem Bundestags-ComputerKinderpornos angesehen haben. Der 44-Jährige ist nach wie vor abgetaucht.

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Hannover. Sebastian Edathy muss es gewusst haben — oder zumindest geahnt. „Hausschlachtung“ steht seit Sonntag in großen Lettern auf dem Titelfoto seiner Facebook-Seite. Vier Tage später ist klar, dass die Staatsanwaltschaft Hannover Anklage gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhebt. Edathys Facebook-Eintrag legt die Vermutung nahe, dass er das hat kommen sehen — und es als „Schlachtung“ empfindet.

Seit Februar ist Edathy abgetaucht, derzeit soll er sich an einem unbekannten Ort im Ausland aufhalten. Nun muss das Landgericht Verden darüber entscheiden, ob es die Anklage gegen den 44-Jährigen zulässt und es somit zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt.

Fest steht, dass Edathy in diesem Fall als Angeklagter persönlich vor Gericht erscheinen müsste. Laut Strafgesetzbuch drohten ihm dann bis zu zwei Jahre Haft.

Erstmals seit Bekanntwerden der Vorwürfe gegen ihn müsste sich der SPD-Politiker dann dem Blitzlichtgewitter der Öffentlichkeit stellen. „Die Strafe ist nicht das Hauptproblem für den Beschuldigten. Das Verfahren ist es“, sagt die Frankfurter Strafverteidigerin Eva Dannenfeldt. Wer unter Kinderporno-Verdacht steht, das weiß sie aus ihrer Arbeit, wird gesellschaftlich geächtet.

Auch Edathy ist seit Februar politisch wie gesellschaftlich isoliert — seit bekannt wurde, dass er von einem kanadischen Unternehmen Fotos und Videos mit kinderpornografischem Inhalt gekauft und auf seinem Computer gespeichert haben soll. In der SPD läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen ihn. Sollte Edathy verurteilt werden, dürfte er seine Parteimitgliedschaft verlieren. In seiner Heimat Niedersachsen wird der Kreis derer, die zu ihm halten, ohnehin seit Monaten kleiner.

Edathy selbst hat sich zu den Vorwürfen nur einmal geäußert. Dem Magazin „Spiegel“ erklärt er vor Wochen: „Ich bin nicht pädophil.“ Für seinen Hinweis auf die lange Tradition männlicher Aktdarstellungen auch von Kindern und Jugendlichen in der Kunstgeschichte erntete er nicht nur in den sozialen Netzwerken umgehend harsche Kritik.

Die Ermittler der Staatsanwaltschaft Hannover dürfte diese Aussage bei ihrer Arbeit kaum interessiert haben. Für sie steht nach der Sichtung der Sicherungskopien von Edathys Bundestags-Computer etwas anderes fest: Die kanadischen Bilder, 31 Videos und Fotosets mit unbekleideten Kindern im Alter zwischen neun und 14 Jahren, waren rückblickend gesehen durchaus ausreichend als Anlass, um weiter gegen Edathy zu ermitteln.

Denn die jetzt formulierte Anklage basiert auf dem, was erst danach bei den Ermittlungen entdeckt wurde: Von dem Laptop, den Edathy im Februar als gestohlen gemeldet hat, sollen im Internet Seiten aufgerufen worden sein, die weder etwas mit Kunst zu tun haben noch anderweitig zu erklären sind. Stattdessen, so heißt es, verweisen die Links auf Kinderpornos.

Auf die Anklageerhebung reagieren Edathy und sein Berliner Anwalt gestern zunächst nicht. Der Jurist ist wie in den Wochen zuvor auch auf eine direkte Anfrage nicht zu erreichen, Edathy kommentiert die Anklage auf seiner Facebook-Seite zunächst nicht. Dabei präsentiert sich der 44-Jährige in dem sozialen Netzwerk bis einen Tag zuvor mitteilsam. Immer wieder postet er kurze Stellungnahmen, die neben mehrdeutigen Einblicken in seine Gefühle oft auch massive Medienkritik enthalten: „Was mich am meisten kränkt, ist das Ausmaß an Mittelmäßig- und Durchschnittlichkeit, mit dem ich seit Monaten konfrontiert werde“, schreibt er etwa Anfang Juli.