Chronologie: Die Affäre um Sebastian Edathy

Hannover (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie. Eine Chronologie der Affäre Edathy:

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7. Februar 2014: Edathy legt sein Bundestagsmandat nieder und gibt dafür gesundheitliche Gründe an.

10. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover lässt Edathys Wohnungen und Büros durchsuchen. In Medienberichten fällt erstmals das Stichwort Kinderpornografie im Zusammenhang mit dem Politiker.

14. Februar: Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) tritt zurück. Er hatte im Oktober 2013, damals noch als Innenminister, SPD-Chef Sigmar Gabriel darüber benachrichtigt, dass der Name Edathys bei internationalen Ermittlungen aufgetaucht sei. In der Folge werden weitere hochrangige SPD-Politiker informiert. Gegen Friedrich werden Ermittlungen wegen möglichen Geheimnisverrats aufgenommen.

18. Februar: Die Staatsanwaltschaft Hannover leitet ein Verfahren gegen unbekannt wegen des Verdachts auf Geheimnisverrats ein: Ein Behörden-Brief, der Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) über den Fall Edathy informieren sollte, kam unverschlossen und erst sechs Tage nach Versand an. Es wird bekannt, dass sich ein Anwalt Edathys schon im November nach möglichen Ermittlungen erkundigt hat.

24. Februar: Gegen Edathy wird ein SPD-Parteiordnungsverfahren eingeleitet. Die Partei will über den Ausschluss Edathys aber erst nach Abschluss des Strafverfahrens entscheiden.

28. Februar: Nach einem Medienbericht übergab das Bundeskriminalamt schon 2012 den Fall eines BKA-Beamten, der wie Edathy auf der Käuferliste eines kanadischen Kinderpornografie-Versands stand, an die Staatsanwaltschaft. Edathys Name soll dem BKA allerdings erst später aufgefallen sein.

2. Mai: Medien berichten unter Berufung auf das Landeskriminalamt Niedersachsen, dass sich Edathy strafbares kinderpornografisches Material über seinen Bundestag-Laptop beschafft habe. Dazu schweigt die Staatsanwaltschaft. Edathy selbst hat bisher nur den Kauf nicht strafbarer Bilder nackter Jungen eingeräumt.

4. Mai: Edathy legt Verfassungsbeschwerde ein - die Beschlüsse zur Durchsuchung seiner Räume vom Februar seien verfassungswidrig.

2. Juli: Ein Bundestags-Untersuchungsausschuss, den die Opposition initiiert hat, nimmt seine Arbeit auf.

17. Juli: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt Anklage gegen Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie.