Hintergrund: Der Untersuchungsausschuss zur Edathy-Affäre
Berlin (dpa) - Anfang Juli hat im Bundestag ein Untersuchungsausschuss zur Kinderpornografie-Affäre um den ehemaligen SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy seine Arbeit aufgenommen. Das achtköpfige Gremium soll drei Themenkomplexen nachgehen:
Zum einen geht es um die Frage, warum die Ermittlungsbehörden die Vorwürfe gegen Edathy nicht früher verfolgten. Kanadische Fahnder hatten dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits im Herbst 2011 Daten übergeben, in denen Edathy namentlich als Besteller von Kinder-Nacktfotos auftauchte.
Die deutschen Ermittler begannen jedoch erst im Oktober 2013, gegen ihn vorzugehen. Eine wesentliche Rolle spielt bei der Aufarbeitung auch, wie verschiedene Landesbehörden in den Fall eingebunden waren und ob es dort oder bei ihrer Zusammenarbeit mit dem BKA hakte.
Der zweite Komplex dreht sich um die Weitergabe von Informationen zu dem Fall - beim BKA selbst, vom BKA an die Bundesregierung, innerhalb der Bundesregierung, an andere Behörden und Dritte. Der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) hatte die SPD-Spitze über die Vorwürfe gegen Edathy in Kenntnis gesetzt.
Auch an anderer Stelle bahnten sich die Informationen ihren Weg. Das Datenpaket der kanadischen Ermittler ging über das BKA auch an die Landeskriminalämter. Die Frage ist: Wer wusste wann Bescheid, wer durfte eingeweiht werden und wer nicht? Offen ist vor allem, ob Edathy vorab gewarnt wurde.
Der dritte Themenkomplex dreht sich um einen BKA-Beamten, der ebenfalls auf der Liste der kanadischen Ermittler auftauchte. Der Ausschuss soll unter anderem klären, wie das BKA damit umging.