Hintergrund: Der Paragraf 184 b ahndet Kinderpornografie
Hannover (dpa) - Die Strafbarkeit von Kinderpornografie wurde in den vergangenen Jahren sukzessive von den Gesetzgebern verschärft.
17.07.2014
, 12:06 Uhr
Für den Besitz entsprechenden Materials droht aktuell laut Paragraf 184 b („Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften“) des Strafgesetzbuches eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Das Strafmaß für die Verbreitung, Vorführung und Herstellung ist mit bis zu fünf Jahren noch etwas höher angesetzt. Wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor.