Staatsanwaltschaft klagt Edathy wegen Kinderpornos an

Hannover (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Hannover hat Anklage gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhoben. Rund fünf Monate nach den Durchsuchungen bei Edathy schlossen die Juristen ihr Ermittlungsverfahren ab.

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Für den Besitz von kinderpornografischem Material können eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Edathys Anwalt Christian Noll kritisierte in Berlin, die Anklageschrift biete keine tragfähige Grundlage für einen Prozess. Er rügte zudem, dass Edathy über die Medien und nicht von der Staatsanwaltschaft von der Anklage erfahren habe. Edathy selbst hatte stets bestritten, strafbare Kinderpornos besessen zu haben.

Nun muss das Landgericht Verden darüber entscheiden, ob es dort zu einem öffentlichen Prozess gegen den 44-jährigen SPD-Politiker kommt. Das Gericht setzte Edathy nach Angaben seines Anwaltes bis zum 15. August eine Frist für eine Stellungnahme, erst danach werde über die Zulassung der Anklage entschieden.

Das Gericht in Verden ist für Edathys Wohnort Rehburg-Loccum zuständig. Wegen der Bedeutung der Sache, der Prominenz Edathys und des großen öffentlichen Interesses fiel die Wahl auf das übergeordnete Landgericht, eigentlich wäre das Amtsgericht Nienburg nahe Edathys Wohnort zuständig gewesen.

Wie die Staatsanwaltschaft Hannover mitteilte, wird dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten vorgeworfen, über seinen Bundestagslaptop vom 1. bis 10. November 2013 an sechs Tagen kinderpornografische Bild- und Videodateien aus dem Internet heruntergeladen zu haben. „Der Angeschuldigte soll zudem einen Bildband und eine CD besessen haben, deren Inhalt von der Staatsanwaltschaft als jugendpornografisch bewertet wird“, hieß es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft.

Unter Berufung auf einen Bericht des niedersächsischen Landeskriminalamtes hatten NDR und „Süddeutsche Zeitung“ bereits vor einigen Wochen berichtet, Edathy habe mindestens 21 Bilddateien mit strafbaren Pornos heruntergeladen. Der 44-Jährige hatte sein Bundestags-Laptop im Februar als gestohlen gemeldet. Für die Anklage ist der verschwundene Laptop nicht wichtig, da die vom Bundestag gespeicherten Verbindungsdaten es den Ermittlern auch im Nachhinein ermöglichten, einzelne Seitenaufrufe nachzuvollziehen.

Das Strafverfahren wegen des möglichen Diebstahls des Laptops wurde eingestellt. Zeitgleich stellte die Staatsanwaltschaft aber auch ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen Edathy wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat im Zusammenhang mit dem angezeigten Diebstahl ein. „Es ließ sich hier trotz umfangreicher Maßnahmen kein hinreichend konkreter Sachverhalt feststellen“, hieß es von der Anklagebehörde.

Ins Visier der Behörden war Edathy geraten, weil sein Name auf der Kundenliste einer kanadischen Firma stand, die kinderpornografisches Material verbreitet hatte. Dort soll der SPD-Politiker zwischen 2005 und 2010 mindestens 31 Videos und Fotosets gekauft haben, auf denen nackte Kinder im Alter zwischen 9 und 14 Jahren zu sehen gewesen sein sollen. Edathy hatte stets erklärt, die Inhalte dieser Bilder und Videos seien nicht strafbar.

Edathy wirft zudem der Staatsanwaltschaft Hannover vor, bei den Ermittlungen seine Immunität als Bundestagsabgeordneter missachtet zu haben. Beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe reichte er deshalb eine Verfassungsbeschwerde ein. Außerdem beklagte er, dass die Ermittler Details der Vorwürfe gegen ihn an die Öffentlichkeit gegeben und damit seinen Ruf zerstört hätten. Der genaue Aufenthaltsort des früheren Bundestagabgeordneten ist unklar, laut Medienberichten soll er sich in Südeuropa aufhalten.

Mit der Edathy-Affäre beschäftigt sich derzeit auch ein Untersuchungsausschuss des Bundestages. Das Gremium soll unter anderem die Rolle des Bundeskriminalamts und anderer Behörden untersuchen und der Frage nachgehen, ob der SPD-Politiker vor den Ermittlungen gewarnt wurde. Edathy hatte sein Bundestagsmandat kurz vor den Durchsuchungen bei ihm niedergelegt und dafür gesundheitliche Gründe angegeben. Die Obleute der Oppositionsfraktionen im Untersuchungsausschuss hoffen, dass Edathy trotz der Anklageerhebung vor dem Gremium aussagen wird.