Entlassung eines islamischen Soldaten rechtens
Der Konvertit hatte die Scharia gelobt und wollte seinen langen Bart nicht stutzen.
Minden. Ein islamischer Zeitsoldat ist mit seiner Klage gegen die vorzeitige Entlassung aus der Bundeswehr gescheitert. Das Verwaltungsgericht Minden gab der Bundeswehr am Dienstag Recht, die den 28-jährigen Konvertiten aus dem Sauerland kurz vor dem Ende seiner Dienstzeit im März 2010 entlassen hatte. (Az 10 K 823/10 - II)
Richter Hartwig Weiß sagte, der Bundeswehr sei keine andere Wahl geblieben. Der Konvertit habe sich in einem erheblichen Maße von der freiheitlich demokratischen Grundordnung abgewendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Mann war im lippischen Augustdorf stationiert.
Der Kläger aus dem Sauerland hatte sich auf die Religionsfreiheit berufen. Nach Angaben der Bundeswehr war er im Internet aufgefallen. Er habe die Scharia als bestes Rechtssystem vor der freiheitlich demokratischen Grundordnung bezeichnet. Auch sei Gewalt gerechtfertigt, wenn man unterdrückt werde. Er sehe sich in der Pflicht, Dawa zu leisten, also zu missionieren.
Zudem gab es der Bundeswehr zufolge Zwischenfälle mit dem Zeitsoldaten. So sei er der Aufforderung seiner Vorgesetzten nicht nachgekommen, seinen bis zu 14 Zentimeter langen Bart auf ein bis zwei Zentimeter zu stutzen. Einmal habe er sich auch zumindest kurzzeitig geweigert, einen Soldaten an der Waffe auszubilden. Begründung: Der könnte ja nach Afghanistan versetzt werden und auf muslimische Glaubensbrüder schießen. Am Ende entließ ihn die Bundeswehr 16 Tage vor dem regulären Ende der Dienstzeit.
Der 28-Jährige bestritt die Vorwürfe und betonte, er sei kein Extremist. Allerdings räumte der Familienvater ein, vor einiger Zeit 1800 Flugblätter des radikalen Predigers Pierre Vogel bestellt zu haben. Vogel gehörte dem vom Verfassungsschutz beobachteten und inzwischen aufgelösten salafistischen Verein „Einladung zum Paradies“ an.