Rückzahlung von EU-Mitteln EU-Gericht: Marine Le Pen muss 300.000 Euro zurückzahlen

Luxemburg (dpa) - Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist mit einer Klage gegen eine Rückzahlung von EU-Mitteln gescheitert. Le Pen müsse dem Europaparlament rund 300.000 Euro erstatten, mit denen sie eine Assistentin bezahlt hatte, bestätigte das EU-Gericht in Luxemburg (Rechtssache T-86/17).

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Die Chefin der französischen Partei Rassemblement National - bis vor kurzem Front National (FN) - und ehemalige EU-Abgeordnete konnte aus Sicht der Richter nicht nachweisen, dass ihre Mitarbeiterin von 2010 bis 2016 tatsächlich im Parlament tätig oder überhaupt dort anwesend war. Le Pen hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen und als Kampagne ihrer politischen Gegner dargestellt. Gegen das Urteil sind binnen zwei Monaten Rechtsmittel möglich.

Die EU-Antibetrugsbehörde Olaf beschäftigt sich schon seit Jahren mit Unregelmäßigkeiten bei Assistenten mehrerer FN-Abgeordneter. Der finanzielle Schaden soll sich auf mehrere Millionen Euro belaufen. Unterstützung aus EU-Töpfen dürfen laut Parlamentsvorschriften nur für Mitarbeiter bezogen werden, „die für die Ausübung des parlamentarischen Mandats des Abgeordneten erforderlich sind und damit in unmittelbarem Zusammenhang“ stehen.

Le Pen hatte die Mitarbeiterin als parlamentarische Assistentin angestellt, tatsächlich soll sie aber als ihre Büroleiterin in der FN-Parteizentrale bei Paris gearbeitet haben. Vorwürfe gibt es auch bezüglich eines Leibwächters Le Pens, der als Parlamentsmitarbeiter angestellt gewesen sein soll. Insgesamt fordert das EU-Parlament 340.000 Euro von Le Pen zurück. Die französische Justiz ermittelt seit 2017 wegen des Verdachts auf Veruntreuung von EU-Mitteln.

Le Pen legte ihr EU-Mandat im Juli 2017 nieder, nachdem sie in die Pariser Nationalversammlung gewählt worden war. Weil sie eine Frist zur Rückzahlung verstreichen ließ, behielt das Parlament einige Monate lang die Hälfte ihres Abgeordneten-Gehalts ein, der Großteil der Summe ist aber weiter offen. Zu einer Rückzahlung kann Le Pen nur durch die französische Justiz gezwungen werden.

Auch weitere FN-Europaabgeordnete müssen EU-Mittel zurückzahlen - darunter Marine Le Pens Vater Jean-Marie, der dem Parlament 320 000 Euro schuldet. Er scheiterte im März ebenfalls mit seiner Klage vor dem EU-Gericht.