EU-Kommission rüffelt Hartz-IV-Regelungen für Zuwanderer
Berlin (dpa) - Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern nach Ansicht der EU-Kommission nicht pauschal Hartz-IV-Leistungen versagen. Die Kommission verlangt zwar keine gesetzliche Neuregelung, pocht aber in Fällen von Leistungsverweigerung auf konkrete Einzelfallprüfungen.
Entgegen Medienberichten vom Freitag dringt sie aber nicht darauf, die Hürden generell zu senken und allen arbeitslosen EU-Bürgern Sozialhilfe zu gewähren. Dies lehnt die Bundesregierung auch ab.
Die EU-Kommission hatte ihre Einschätzung in einer Stellungnahme zu einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) formuliert, über die die „Süddeutsche Zeitung“ (Freitag) zuerst berichtete. Darin stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage.
In dem Verfahren geht es um eine 24-jährige Rumänin, die seit 2010 mt ihrem Sohn in Deutschland lebt. Die Frau war bei der Schwester in Leipzig untergekommen, erhielt Kindergeld sowie Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Da sie keine Beschäftigung aufnahm, lehnte das Jobcenter ihren Antrag auf Hartz-IV-Leistungen ab. Der Fall liegt zur Entscheidung beim EuGH.
Die Kommission bemängelt insbesondere den generellen Ausschluss vieler EU-Ausländer von Hilfen im deutschen Sozialrecht. Nach den geltenden Regeln erhalten nur Arbeitnehmer und Selbstständige Hartz-IV-Leistungen, nicht aber Migranten, die nach Deutschland kommen und keine Arbeit suchen.
Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, die gesetzlichen Regelungen für den Bezug von Hartz-IV-Leistungen zu ändern. Die Entscheidung des EuGH sei abzuwarten, sagte ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums. Er bekräftigte die Auffassung, der Ausschluss beitragsunabhängiger Leistungen wie das Arbeitslosengeld II in den ersten drei Monaten generell und auch im konkreten Fall sei rechtens - „auch um Fehlanreize zu vermeiden“.
Dies stelle weder die Freizügigkeit, die Zuwanderung von Fachkräften noch „berechtigte Ansprüche auf Sozialleistungen“ wie das Kindergeld in Frage, sagte der Sprecher. Die Auffassung der EU-Kommission in dem Rechtsstreit bedeute „keinerlei Vorfestlegung“ für die zu erwartende EuGH-Entscheidung.
Die EU-Kommission wies am Nachmittag den Eindruck zurück, Druck auf Deutschland ausüben zu wollen. „Andeutungen und Anschuldigungen, wonach die Kommission Deutschland drängt, allen arbeitslosen EU-Bürgern im Land Sozialhilfe zu gewähren, sind natürlich völlig falsch“, sagte eine Kommissions-Sprecherin. „Es gibt strikte Schutzvorkehrungen im EU-Recht, um sogenannten Sozialhilfe-Tourismus zu verhindern.“ Für den Erhalt von Sozialleistungen in einem anderen Land müsse ein EU-Bürger „entweder ein Arbeitnehmer sein, ein direkter Familienangehöriger oder dauerhaft sesshaft in diesem Land.“
CSU-Generalsekretär Andreas Scheuer warnte: „Die nationalen sozialen Sicherungssysteme sind kein Selbstbedienungsladen für alle Europäer, die zu uns kommen.“ Es sei „schockierend, wie die EU-Kommission leichtfertig die nationalen Sicherungssysteme damit torpediert“.
Die Grünen forderte einheitliche Regeln. „Wir brauchen bei der Anerkennung der unterschiedlichen Sozialsysteme innerhalb der EU auch eine Festlegung darüber, wie wir EU-weit verfahren wollen, wenn Menschen auf Arbeitssuche sind“, sagte Bundestags-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt in Weimar. Den Vorstoß der EU-Kommission hält sie - wie auch der paritätische Wohlfahrtsverband - für richtig.
Die Mehrzahl der Bundesbürger akzeptiert nach einer Umfrage die Zuwanderung, sieht damit verbundene Probleme aber vernachlässigt. 68 Prozent sind laut ARD-Deutschlandtrend der Auffassung, dass die deutsche Wirtschaft qualifizierte Arbeitskräfte aus anderen Ländern braucht. 46 Prozent sind überzeugt, dass Deutschland von den Zuwanderern mehr Vorteile als Nachteile hat. 76 Prozent sind aber der Meinung, dass sich die Parteien zu wenig um Probleme kümmern, die durch Zuwanderung entstehen.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund lehnt es ab, Immigranten den Zugang zu Sozialleistungen zu erleichtern. „Arbeitnehmerfreizügigkeit hat immer bedeutet, dass man als EU-Bürger seinen Arbeitsplatz frei wählen kann, aber nicht, dass es eine Auswahl des günstigen Sozialsystems in Europa gibt“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Samstag).