Ex-RAF-Mann wies auf NSDAP-Mitgliedschaft Bubacks hin
Stuttgart (dpa) - Der Ex-Terrorist Stefan Wisniewski hat den Prozess gegen seine einstige Komplizin Verena Becker wegen des RAF-Mordes an Siegfried Buback genutzt, um auf die NSDAP-Vergangenheit des damaligen Generalbundesanwalts hinzuweisen.
Bei seiner Zeugenvernehmung vergangene Woche trug er auf dem Rücken seines Kapuzenpullis eine Aufschrift in polnischer Sprache: „Scigajcie ten slad“ - übersetzt: „Verfolgt die Spur“ - und darunter die Nummer 8179469.
Recherchen des SWR im Bundesarchiv ergaben: Es handelt sich um die NSDAP-Mitgliedsnummer von Buback. Der Karte aus der Mitgliederkartei zufolge beantragte der damals 20-Jährige Buback am 11. April 1940 die Aufnahme in die Partei, am 1. Juli wurde dem Antrag stattgegeben. Die Mitgliedschaft des 1977 ermordeten Buback war bereits 2007 im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ erwähnt worden.
Wie ein Sprecher der Bundesanwaltschaft mitteilte, war der Behörde die NSDAP-Mitgliedschaft Bubacks von Beginn an bekannt. Die Aktion Wisniewskis wollte der Sprecher nicht kommentieren.
Bubacks Sohn Michael schrieb am Dienstag in einer Stellungnahme, er nehme „mit Erstaunen und Befremden“ zur Kenntnis, dass die NSDAP-Zugehörigkeit seines Vaters in Zusammenhang mit dem Stuttgarter Prozess gegen Verena Becker gebracht werde. „Der Bruder meines Vaters und meine Mutter schließen eine Nähe meines Vaters zum Nationalsozialismus aus. Mir ist heute auf meine Nachfrage bekanntgeworden, dass meinem Vater im Jahr 1943, als er Soldat in Frankreich war, mitgeteilt wurde, er sei zum 1. Juli 1940 in die NSDAP übernommen worden.“
Auch Wisniewski wollte sich nach Angaben seiner Rechtsanwältin am Dienstag nicht äußern. Gegen den 57-Jährigen wird selbst wegen des Mordanschlags auf Buback ermittelt. Ehemalige RAF-Genossen hatten angegeben, er sei wahrscheinlich derjenige gewesen, der Buback vom Rücksitz eines Motorrads aus erschoss. Die Ermittlungen gegen Wisniewski blieben bislang jedoch ohne konkretes Ergebnis.