Ex-Terrorhelfer zu Recht ausgebürgert
Sigmaringen (dpa) - Die Ausbürgerung des ehemaligen Terrorhelfers der „Sauerland-Gruppe“, Atilla Selek, war rechtmäßig.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen verwarf am Mittwochabend eine Klage des 26-Jährigen gegen die Ausländerbehörde seiner Geburtsstadt Ulm. Diese hatte Selek vor gut einem Jahr die deutsche Staatsbürgerschaft aberkannt.
Dagegen hatte der 26-Jährige zunächst beim Regierungspräsidium Tübingen Einspruch erhoben und dann geklagt. Selek erschien am Mittwoch selbst zum Prozess - er war erst vergangene Woche auf Bewährung frei gekommen. Da Selek seinen türkischen Pass bei der Einbürgerung 2005 abgelegt hatte, ist er nach der Bestätigung der Behördenentscheidungen durch das Verwaltungsgericht nun staatenlos. Ob er gegen die Entscheidung in Berufung gehen kann, teilte ein Sprecher des Gerichts zunächst nicht mit.
Der Berichterstatter des Gerichts, Klaus-Peter Wohlrath, hatte im Verfahren gesagt, es müsse geklärt werden, ob die Einbürgerungsabteilung in der Ulmer Stadtverwaltung wusste, dass gegen Selek ermittelt wurde, als sie ihn im April 2005 zum Deutschen machte. Doch Selek habe die Ermittlungen wissentlich verschwiegen, urteilte das Gericht.
Seine Anwältin Saadet Dindar kritisierte, es sei der Stadt sehr wohl bekannt gewesen, dass gegen ihren Mandanten ermittelt wurde. „Der Poststempel zeigt, dass eine Mitteilung bei der Stadt eingangen ist“, sagte der Vorsitzende Richter Otto-Paul Bitzer.
Die Vertreter der Ulmer Stadtverwaltung argumentierten aber, dass Selek zum einen nichts von den Ermittlungen gesagt habe. Zum anderen sei die Mitteilung über die Ermittlungen gegen den 26-Jährigen zwar bei der Stadt eingegangen, habe aber wohl nicht die zuständige Einbürgerungsmitarbeiterin erreicht. Nachher seien die Abläufe freilich verbessert worden. Das sei Selek „nicht anzulasten“, kritisierte Dindar. Und sie frage sich, warum die Einbürgerung erst nach dem „Sauerland-Verfahren“ zurückgenommen worden sei.
Eine weitere Frage war laut Wohlrath, ob die Stadt Ulm im vergangenen Jahr noch zuständig war, als sie Selek wieder ausbürgerte - denn er hatte vor seiner Verhaftung wegen der Terrorvorwürfe 2008 eine ganze Zeit lang in der Türkei gelebt. Er sprach über seine dortige Heirat. Er habe dort leben wollen. „Ich habe einen Nachmieter für meine Ulmer Wohnung gefunden und dort alles abgemeldet.“
Beim Einwohnermeldeamt meldete er sich aber nicht. Und die Vertreter der Stadt erklärten, Selek habe Deutschland immer als möglichen Rückzugsraum gesehen - auch während seiner Zeit in der Türkei. Diese Frage war für das Gericht aber nicht von wesentlicher Bedeutung - jede andere Behörde hätte ihn wohl auch ausgebürgert.
Selek war im März 2010 vom Oberlandesgericht Düsseldorf zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte der „Sauerland-Gruppe“ dabei geholfen, im Jahr 2007 Terroranschläge auf Diskotheken, Flughäfen und US-Einrichtungen in Deutschland zu planen. Das dürfe keine Rolle bei der Rücknahme der Einbürgerung spielen, sagte Seleks Anwältin - zumal sich ihr Mandant ja mittlerweile von seinen radikalislamischen Ansichten distanziert habe.