T. befand sich kurz vor und höchstwahrscheinlich auch während der Tat im hinteren Raum des Internetcafés, in dem laut Anklage die NSU-Terroristen Yozgat mit zwei Schüssen töteten.
In seinen bisherigen Vernehmungen hatte T. behauptet, er habe von der Tat nichts mitbekommen. Die Anwesenheit des Verfassungsschützers hatte für Spekulationen gesorgt, zumal er sich nicht als Zeuge gemeldet hatte. Ermittlungen gegen ihn wurden eingestellt; die Bundesanwaltschaft geht nicht davon aus, dass er mit dem Mord etwas zu tun hatte. Im Anschluss an die Vernehmung Irrgangs soll T. nochmals als Zeuge gehört werden.