Fahrverbot für Steuerbetrüger im Gespräch

Binz/Berlin (dpa) - Steuerbetrüger sollen nach Ansicht führender Justizpolitiker künftig auch mit Führerscheinentzug bestraft werden.

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Die Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchefin Uta-Maria Kuder (CDU), unterstützte am Mittwoch einen Vorstoß ihres nordrhein-westfälischen Kollegen Thomas Kutschaty (SPD). „Ich stehe solchen Überlegungen aufgeschlossen gegenüber“, sagte Kuder am Rande der Justizministerkonferenz, die bis Donnerstag in Binz auf Rügen tagt.

Kutschaty hatte bemängelt, Geldstrafen seien bei wohlhabenden Steuersündern nicht effektiv. „Wenn der Zahnarzt sechs Monate seinen Porsche stehen lassen muss, trifft ihn das viel mehr als eine Geldstrafe“, sagte er der „Rheinischen Post“.

Unterstüzuung bekam er von der rechtspolitischen Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker. „Wir wollen das Fahrverbot als eigenständige Sanktion im Erwachsenen- und Jugendstrafrecht einführen“, erklärte Winkelmeier-Becker. Dies sei eine sinnvolle Ergänzung des Sanktionssystems, „und zwar für alle Delikte“. Bisher sind Fahrverbote nur als Strafe bei Verkehrsdelikten erlaubt.

Das Bundesjustizministerium verwies auf den Koalitionsvertrag. Darin hatten Union und SPD bereits vereinbart, Fahrverbote als mögliche Alternative zu Freiheitsstrafen und Geldbußen im Strafrecht einzuführen. Wann und in welcher Form dies umgesetzt werde, sei aber noch offen, sagte die Ministeriumssprecherin.

Beim ACE Auto Club Europa erntete der Vorschlag Wohlwollen und Skepsis zugleich. „Gar keine so schlechte Idee“, sagte ACE-Chefjurist Volker Lempp. Er gab aber zu bedenken: „Viele aus dem betroffenen Personenkreis lassen sich ohnehin chauffieren, Fahrverbote entfalten daher kaum eine abschreckende Wirkung.“

Die Justizminister beschäftigen sich bei ihrer zweitägigen Konferenz im Kurhaus Binz mit einer Vielzahl von Themen. Ein Schwerpunkt ist die Verbesserung des Opferschutzes. So soll beraten werden, wie Beleidigungen im Internet (Cybermobbing) verhindert werden können. Geprüft werden soll zudem, ob haftentlassene Straftäter, die gegen Auflagen des Gerichtes verstoßen, in Sicherungshaft genommen werden können. So sollen schwere Straftaten verhindert werden, etwa wenn sich ein Täter in der Nähe von Kindergärten aufhält, obwohl ihm das untersagt wurde.

Auch der künftige Umgang mit Hitlers Buch „Mein Kampf“ beschäftigt die Minister. Ende 2015 läuft die urheberrechtliche Schutzfrist aus, die beim Freistaat Bayern liegt. Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) forderte ein bundesweites Vorgehen gegen den Nachdruck der Hetzschrift nach 2015. „Das sind wir den Opfern des Holocausts und ihren Angehörigen schuldig“, sagte er am Mittwoch. Niedersachsens Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz (Grüne) sprach sich hingegen dafür aus, eine Veröffentlichung mit wissenschaftlicher Kommentierung zu erlauben. Eine Verbreitung des seit Jahrzehnten in Deutschland verbotenen Buches sei mittelfristig nicht zu verhindern - auch nicht mit einem Sondergesetz, sagte sie.

Die Justizministerkonferenz begann am Mittwoch mit der Übergabe der Ernennungsurkunde an die erste Präsidentin des Bundesgerichtshofs in der Geschichte dieser Einrichtung. Bettina Limperg (54) war vom Bundeskabinett am 11. Juni in das Amt berufen worden.