Füller-Affäre: Bundestag muss Abgeordnete nicht nennen

Leipzig (dpa) - Die Bundestagsverwaltung muss nicht offenlegen, welche Abgeordneten sich besonders teures Büromaterial auf Staatskosten bestellt haben.

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Personen- und mandatsbezogene Informationen seien geschützt, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: BVerwG 7 C 19.12 und 7 C 20.12). Allerdings müsse die Verwaltung allgemeine Auskunft über die Nutzung des sogenannten Sachleistungskontos machen. Jeder Parlamentarier kann pro Jahr maximal 12 000 Euro für Büro- und Geschäftsbedarf ausgeben.

Ein Journalist der „Bild“-Zeitung hatte erfahren, dass sich Abgeordnete 2009 besonders teure Füller angeschafft hatten. Er forderte die Nennung von Namen und berief sich auf das Informationsfreiheitsgesetz. „Bei diesen Auskünften handelt es sich um personenbezogene Daten aus Unterlagen, die im Zusammenhang mit dem Mandat stehen und durch das Gesetz besonders geschützt sind“, erklärte nun das Bundesverwaltungsgericht. Herausgegeben werden müsse jedoch ein Überblick zu den Anschaffungen „der Gesamtheit der Abgeordneten“.

Der Anwalt des Axel-Springer-Verlages, Christoph Partsch, erklärte, zur abgewiesenen Klage auf Herausgabe der Namen prüfe er die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. Insgesamt freue er sich jedoch über das Urteil, da das Gericht „völlig zu Recht das Informationsfreiheitsgesetz sehr hoch bewertet“ habe.