Keine Einigung bei „Soli“ und Länderfinanzausgleich

Potsdam (dpa) - Der ungeliebte „Soli“ soll den Deutschen zwar noch lange erhalten bleiben - aber wie dieses Geld vom Bürger eingefordert wird, ist unter den Ministerpräsidenten umstritten. Die CDU will die Abgabe nicht in der Einkommenssteuer verstecken.

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Die Verhandlungen über die Zukunft des „Soli“ und des Länderfinanzausgleichs bleiben festgefahren: Die Ministerpräsidenten der Länder erzielten am Donnerstag bei einem Sondertreffen in Potsdam keine Einigung. Sie forderten aber einmütig, die Milliarden-Einnahmen aus dem Solidarzuschlag weit über 2019 hinaus zu erhalten und auch die Länder daran zu beteiligen. Die Hälfte der Einnahmen und damit mindestens 8 bis 10 Milliarden Euro müssten an die Länder fließen, erklärten Brandenburgs Regierungschef Dietmar Woidke (SPD) und seine Thüringer Amtskollegin Christine Lieberknecht (CDU) im Anschluss.

Doch während die Regierungschefs von SPD und Grünen den „Soli“ in die Einkommenssteuer einbauen wollen, lehnen ihre Unions-Kollegen dies strikt ab. Sie wollen den Zuschlag zur Unterstützung wirtschaftlich schwacher Regionen in ganz Deutschland als besondere Abgabe erhalten. „Sonderaufgaben sind temporär und erfordern ein Sonderabgabe“, sagte Lieberknecht. „Eine Eingliederung in die Einkommenssteuer wäre eine dauerhafte Steuererhöhung.“

Dagegen betonte Woidke, die Eingliederung des Solidaritätszuschlags in die allgemeinen Steuern bedeute für die Bürger keine zusätzliche Belastung. „Zukünftig sollen aber auch die Länder und Kommunen unmittelbar davon profitieren.“ Denn diese sind an den Steuereinnahmen beteiligt, während der Zuschlag an den Bund fließt.

Lieberknecht sagte, Länder in Notlagen wie das Saarland und Bremen benötigten dringend finanzielle Hilfe in Höhe von rund 800 Millionen Euro. Zudem habe die Konferenz die weitere Unterstützung der wirtschaftlich weiterhin schwächeren ostdeutschen Länder mit 7 bis 8 Milliarden Euro veranschlagt.

Über die künftige Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs gab es ebenfalls keine Einigung. „Diese Fragen können wir klären, wenn der Bund sich zunächst bereiterklärt, dass die Hälfte des „Solis“ an die Länder geht“, sagte Woidke. Während die Geberländer Hessen, Bayern und Baden-Württenberg eine Reduzierung ihrer Zahlungen fordern, wollen die Nehmerländer das System beibehalten. Hessen und Bayern haben vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen den Länderfinanzausgleich eingereicht. Am 11. Dezember treffen sich die Regierungschefs zur Frage der künftigen Verteilung der Finanzen zwischen Bund und Ländern mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).

Einmütig abgelehnt wurde von den Regierungschefs die Idee, Hilfen für die Unterbringung von Flüchtlingen aus nicht abgerufenen Geldern des Fluthilfefonds zu bezahlen.