Fünf-Milliarden-Rabatt für die Industrie

Kabinett beschließt am Mittwoch die neuen Regeln, nach denen sich Unternehmen von der Ökostrom-Umlage befreien lassen können.

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Berlin. Mittwoch will die Bundesregierung das Gesetz zur Reform der „Besonderen Ausgleichsregelung“ beschließen. Es schreibt die bisherigen Ausnahmen und Befreiungen energieintensiver Betriebe bei der Zahlung der Ökostrom-Umlage (EEG) verändert fort. Nach Angaben aus Regierungskreisen sind die Korrekturen notwendig, weil sonst die Summe der Rabatte von aktuell 5,1 Milliarden Euro in den kommenden Jahren weiter ansteigen würde. Das will Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) vermeiden, weil die Rabatte private Stromkunden belasten.

Die Regierung hatte sich zuvor mit der EU-Kommission geeinigt — die die Rabatte als wettbewerbsverzerrend kritisiert hatte. Jetzt wird die von Brüssel genehmigte Liste von Wirtschaftsbereichen, die man begünstigen darf, eins zu eins umgesetzt. Laut dem unserer Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf können Unternehmen aus 219 Branchen Anträge stellen, um teilweise oder ganz von der Umlage befreit zu werden, die in die Finanzierung der erneuerbaren Energien fließt. In 68 Branchen, die stärker im internationalen Wettbewerb stehen (Steinkohlebergbau, Chemie- und Zementindustrie), kann eine Befreiung von 15 Prozent der derzeit 6,24 Cent je Kilowattstunde Strom betragenden EEG-Umlage gewährt werden.

Allerdings müssen die Firmen zusätzliche Kriterien erfüllen. So müssen ihre Stromkosten ab 2015 mindestens 17 Prozent der Wertschöpfung betragen (bisher 14 Prozent); auch zahlen sie für die erste Gigawattstunde (eine Million Kilowattstunden) voll und für jeden weiteren Strom immer einen Sockelbetrag von 0,1 Cent je Kilowattstunde.

Auch Unternehmen aus weiteren 151 Branchen, die weniger international konkurrieren, können die Förderung beantragen, darunter Schlachtereien, Schnapsbrennereien, Pelzhersteller und Waffenproduzenten. Sie müssen aber einen Stromkostenanteil von mindestens 20 Prozent vorweisen. Außerdem gibt es eine Alt- und Härtefallregelung: Wer bisher antragsberechtigt war, jetzt aber rausfällt, muss nur 20 Prozent der Umlage zahlen. Das ist auch der Satz, den Eisenbahn-Unternehmen entrichten müssen.

Im Wahlkampf hatte die SPD eine Senkung der Zahl der Industrieausnahmen versprochen, die unter Schwarz-Gelb ausgeufert waren. Auch wollte man die Kosten um 500 Millionen Euro senken. Das bleibt jetzt aus.