Gauck bremst Erhöhung der Diäten aus

Die Parlamentarier sollten ab Dienstag mehr Geld erhalten. Doch der Bundespräsident prüft das Gesetz noch.

Joachim Gauck prüft das Gesetz für eine Reform der Parlamentarier-Bezüge.

Joachim Gauck prüft das Gesetz für eine Reform der Parlamentarier-Bezüge.

Foto: Wolfgang Kumm

Berlin. Die umstrittene kräftige Diätenerhöhung für die 631 Bundestagsabgeordneten kommt möglicherweise erst mit Verspätung. Kurz vor der für Dienstag vorgesehenen ersten Anhebungsstufe hat Bundespräsident Joachim Gauck (Foto: dpa) das Gesetz für eine grundlegende Reform der Parlamentarier-Bezüge noch nicht unterschrieben. „Es ist eine komplexe Angelegenheit, die einer sorgfältigen Prüfung bedarf“, sagte eine Sprecherin. Grüne und Linke begrüßten, dass Gauck die Regeln unter die Lupe nimmt.

Vorgesehen ist, dass die Diäten in zwei Stufen steigen: ab Dienstag von bisher 8252 auf 8667 Euro im Monat und Anfang kommenden Jahres dann weiter auf 9082 Euro. Der Zeitplan für den Start der Diätenreform wackelt aber inzwischen. Das Gesetz war Ende Februar im Bundestag beschlossen und Mitte März im Bundesrat gebilligt worden. Im Präsidialamt ging es am 19. Mai ein.

Nach Informationen der „Bild“ bestehen bei Juristen des Präsidialamts auch verfassungsrechtliche Zweifel — und zwar an der Regelung, dass die Bezüge ab 2016 automatisch an die Entwicklung der Bruttolöhne gekoppelt werden sollen. Dagegen werde eingewandt, dass die Parlamentarier jede Erhöhung weiter öffentlich beschließen müssten.

Offen sei, ob Gauck eventuell unter Vorbehalt einer Prüfung durch das Bundesverfassungsgericht unterschreibe. Auf die Frage, ob es sich um eine Blockade handele, sagte seine Sprecherin: „Eine Prüfung ist noch keine Blockade.“ Falls der Präsident das Gesetz später unterschreibt, würden die Regelungen rückwirkend zum 1. Juli in Kraft treten.

Unions-Fraktionsgeschäftsführer Michael Grosse-Brömer (CDU) sagte der „Welt am Sonntag“: „Der Präsident könnte seine Unterschrift unter das Gesetz nur dann verweigern, wenn es ganz offenkundig verfassungswidrig wäre.“ Red