Geplante Reform: Mord muss nicht lebenslang bedeuten

Berlin (dpa) - Mord soll einem Bericht zufolge künftig in Deutschland nicht mehr zwangsläufig mit einer lebenslangen Haftstrafe geahndet werden. Das sieht nach Informationen des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ ein Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD) vor.

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Demnach kann die Haftstrafe für Mord etwa dann auf bis zu fünf Jahre gesenkt werden, wenn der Täter „aus Verzweiflung“ handelte oder um „sich oder einen ihm nahestehenden Menschen aus einer aussichtslos erscheinenden Konfliktlage“ zu befreien.

Ferner wolle Maas das Mordkriterium der „Heimtücke“ ersetzen, berichtet der „Spiegel“ weiter. Demnach sollen alle Tötungen als Mord gewertet werden, bei denen der Täter die „Wehrlosigkeit“ des Opfers „ausnutzt“. Der Begriff der „niedrigen Beweggründe“ solle durch „besonders verwerfliche Beweggründe“ ersetzt werden, wozu auch rassistische oder fremdenfeindliche Angriffe zählten, schreibt das Magazin weiter.

Im vorigen Sommer hatte eine Expertengruppe vorgeschlagen, Mörder nicht mehr automatisch zu lebenslanger Haft zu verurteilen, sondern Richtern mehr Spielraum zu geben als bisher. Die seit langem vorgebrachte Kritik an den Vorschriften zu Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch richtet sich auch dagegen, dass die Formulierungen zum Teil aus der Nazizeit stammen.

Wer zu lebenslanger Haft verurteilt wird, bleibt derzeit im Schnitt knapp 20 Jahre im Gefängnis. Ob eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung möglich ist, kann nach frühestens 15 Jahren geprüft werden, wenn in dem Urteil keine besonders schwere Schuld festgestellt worden war.