Gericht lehnt Befangenheitsantrag Zschäpes ab
München (dpa) - Im Münchner NSU-Prozess hat das Gericht einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl abgelehnt. Das wurde am Donnerstag am Rande der Verhandlung bekannt. Damit kann das Verfahren wieder uneingeschränkt fortgesetzt werden.
Gestellt hatte den Antrag die Hauptangeklagte Beate Zschäpe. Sie protestierte damit gegen einen Beschluss des Gerichts, ihre drei ursprünglichen Verteidiger Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm im Verfahren zu belassen. Zschäpe hat bereits vor mehreren Monaten mit den drei Anwälten gebrochen und spricht nur noch mit ihrem vierten Pflichtverteidiger Mathias Grasel und dessen Kanzleikollegen Hermann Borchert.
Im NSU-Prozess muss sie sich als mutmaßliche Mittäterin der überwiegend rassistisch motivierten Serie von Morden und Sprengstoffanschlägen verantworten, die die Bundesanwaltschaft dem „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) vorwirft.
Die Verhandlung begann am Donnerstag zunächst mit einer zweistündigen Unterbrechung, weil der als Waffenbeschaffer angeklagte Ralf Wohlleben seinerseits einen Befangenheitsantrag ankündigte, dann aber doch nicht stellte.
Stattdessen beantragte seine Verteidigerin Nicole Schneiders die Ladung des NPD-Politikers Sascha Roßmüller als Zeuge. Dabei geht es um die Frage, wer aus der Unterstützerszene Kontakt mit dem 1998 abgetauchten NSU-Trio hielt, das den Ermittlungen zufolge aus Zschäpe sowie Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bestand, die beide inzwischen tot sind. Der ebenfalls als Unterstützer angeklagte Carsten S. hatte ausgesagt, er habe das Trio besucht und mit Mundlos und Böhnhardt telefoniert, aber nur nach Absprache mit Wohlleben. Das bestreitet Wohlleben.
Roßmüller war zur fraglichen Zeit Bundesvorsitzender der NPD-Jugendorganisation „JN“ und bekleidete seitdem mehrere Vorstandsämter in der NPD auf Bundesebene und in Bayern. Wegen des Vorwurfs, der Rockerbande „Bandidos“ anzugehören, hatte ihm das Landratsamt Straubing die Erlaubnis für den Betrieb einer Bewachungsfirma entzogen.
Die mit Spannung erwartete Vernehmung eines früheren Neonazi-Anführers in Thüringen war nach nur vier Minuten beendet, weil keiner der Prozessbeteiligten weitere Fragen stellte. Bei seiner Vernehmung war der Zeuge gefragt worden, ob er als V-Mann tätig war, worauf er die Antwort verweigerte.
Für die kommende Woche ist kein Verhandlungstermin angesetzt. Der Prozess geht am 16. Februar weiter.