Verwaltungsgericht in Gießen Gericht: „Reichsbürger“ dürfen keine Waffen besitzen
Gießen (dpa) - Anhänger der „Reichsbürger“-Szene dürfen nach einem Gerichtsbeschluss keine Waffen besitzen. Wer deren Ideologie folge und die Bundesrepublik und deren Rechtsordnung ablehne, „gebe Anlass zu der Befürchtung, dass er auch die Regelungen des Waffengesetzes nicht strikt befolgen werde“.
Mitglieder und Sympathisanten der Bewegung seien „grundsätzlich als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen“, teilte das Verwaltungsgericht Gießen mit.
Die Richter bestätigten demnach in einem Eilverfahren die Ansicht der Waffenbehörde des Kreises Marburg-Biedenkopf, die einem mutmaßlichen Szene-Anhänger waffenrechtliche Erlaubnisse wegen Unzuverlässigkeit entzogen hatte. Die Gerichtsentscheidung habe grundsätzliche Bedeutung, sagte eine Sprecherin. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der Verfassungsschutz geht bundesweit von etwa 18.000 Anhängern (Stand 31. März 2018) der "Reichsbürger und Selbstverwalter" aus. Jeder sechste Reichsbürger lebt in Nordrhein-Westfalen. Die Szene wird in NRW auf 2200 Menschen (Stand September 2017) beziffert. Vor zwei Jahren waren es noch 300.
Bei einigen Reichsbürgern sieht der Verfassungsschutz eine „erhebliche Gewaltbereitschaft“. Etliche Akteure sind nach Einschätzung von Verfassungsschützern auch in der rechtsextremen Szene aktiv.