Gerichtshof schützt Meinungsfreiheit von Arbeitnehmern
Straßburg/Berlin (dpa) - Wer im öffentlichen Interesse Missstände bei seinem Arbeitgeber anprangert, darf nicht einfach fristlos entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem am Donnerstag verkündeten Urteil den Schutz von Arbeitnehmern gestärkt.
Sogenannte „Whistleblower“, die auf Skandale in Unternehmen oder Behörden hinweisen, sind von der Menschenrechtskonvention geschützt. Der EGMR gab damit einer Altenpflegerin aus Berlin Recht, die ihren Arbeitgeber angezeigt hatte. Opposition und Gewerkschaften fordern nun, Informanten gesetzlich zu schützen.
Die Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch hatte Strafanzeige gegen den landeseigenen Klinikbetreiber Vivantes erstattet. Das Unternehmen habe zu wenig Personal und sei deshalb nicht in der Lage, die Bewohner eines Pflegeheims ausreichend zu versorgen. Daraufhin wurde Heinisch fristlos entlassen. Die deutschen Gerichte bestätigten die Kündigung. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sieht darin eine Verletzung der Meinungsfreiheit und sprach der Pflegerin eine Entschädigung von insgesamt 15 000 Euro zu. Dafür hat die Bundesrepublik aufzukommen.
Zwar hätten die Vorwürfe gegen Vivantes rufschädigende Wirkung, so der Straßburger Gerichtshof. Jedoch sei das öffentliche Interesse, von Mängeln in der Pflegeeinrichtung zu erfahren, wichtiger als das Interesse des Unternehmens „am Schutz seines Rufes und seiner Geschäftsinteressen“. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass die Pflegerin „wissentlich oder leichtfertig“ falsche Angaben gemacht habe, urteilten die Richter.
Bevor Heinisch Anzeige erstattet hatte, hatten sie und ihre Kollegen die Geschäftsleitung mehrfach darauf hingewiesen, dass das Personal überlastet sei. Auch der Medizinische Dienst der Krankenkassen hatte bei einem Kontrollbesuch wesentliche Mängel in der Pflege festgestellt.
Eine Sprecherin von Vivantes wollte das Urteil nicht kommentieren. Die Entscheidung aus Straßburg habe keine Auswirkungen auf die Gültigkeit des arbeitsgerichtlichen Urteils. Formal ist das richtig: Die Beschwerde vor dem EGMR richtet sich immer gegen den Staat, dem eine Entscheidung zuzurechnen ist, hier also gegen die Bundesrepublik. Allerdings gibt es die Möglichkeit, eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Das will Heinischs Anwalt nun prüfen. Die 49-Jährige wollte sich allerdings am Donnerstag nicht festlegen, ob sie wirklich wieder an ihre alte Arbeitsstelle zurück möchte.
Opposition und Gewerkschaften forderten einen gesetzlichen Schutz von Informanten. „Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdecken, müssen gesetzlich besser geschützt werden“, sagte die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme. Die Fraktionen von SPD und Grünen kündigten an, nach der Sommerpause Gesetzentwürfe vorzulegen.
„In einer demokratischen Gesellschaft geht Meinungsfreiheit vor Vasallentreue zum Arbeitgeber“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Jerzy Montag. Es liege im Interesse der Gesellschaft, Arbeitnehmer zu mehr Zivilcourage zu ermutigen. „Das hat nichts mit Denunziantentum zu tun“, so Montag.
Auch die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und der Deutsche Gewerkschaftsbund forderten eine gesetzliche Regelung. „Gammelfleisch, unterversorgte Patienten oder gefährliche Störungen in Industrieanlagen gehören sicher nicht zu schützenswerten Betriebsgeheimnissen“, sagte der stellvertretende Verdi-Vorsitzende Gerd Herzberg.
Das Bundesarbeitsministerium reagierte zunächst zurückhaltend. „Die Bundesregierung wird eingehend prüfen, ob und wenn ja, in welchen Fällen eine gesetzliche Klarstellung der Rechtslage erforderlich ist“, sagte eine Sprecherin. Das Urteil des EGMR ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen und zu beantragen, den Fall an die Große Kammer des Gerichtshofs zu verweisen.
Genau das fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Die Bundesregierung solle in Straßburg auf eine Änderung der Entscheidung dringen, heißt es in einer Erklärung der BDA. Eine „gesetzliche Regelung zum Anschwärzen des Arbeitgebers“ - wie es in der Erklärung heißt - sei „gefährlich und überflüssig“.
Auch ohne gesetzliche Regelung müssen die Arbeitsgerichte allerdings künftig die Leitlinien aus Straßburg beachten. Die Menschenrechtskonvention ist in Deutschland geltendes Recht. „Die Gerichte müssen die Grundsätze des EGMR anwenden und in die Interessenabwägung einfließen lassen“, sagte der Leiter der Verdi-Rechtsabteilung, Jens Schubert.
Die Altenpflegerin verlangte eine Entschuldigung vom Land Berlin, der Eigentümerin der Klinik. „Der Gerechtigkeit ist nicht genüge getan. Ich habe meine Arbeit verloren.“ Der Berliner Senat sieht aber keine Grundlage, sich zu entschuldigen. Heinisch und ihr Anwalt würden verkennen, dass Vivantes ein eigenständig operierender Konzern sei, sagte Gesundheitsstaatssekretär Benjamin Hoff (Linke).