Debatte über Sicherungsverwahrung neu aufgeflammt

Berlin (dpa) - Um die Neuregelung der Sicherungsverwahrung für Schwerverbrecher droht neuer Streit. Nach dem Grundsatzurteil aus Karlsruhe will Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) die Rechte der verurteilten Straftäter stärken.

Ihnen sollen vor allem mehr Therapiemöglichkeiten eingeräumt werden. Doch in mehreren Ländern stoßen die neuen Leitlinien des Bundes auf Kritik.

Nordrhein-Westfalens Justizminister Thomas Kutschaty bezeichnete die Vorschläge als unzureichend. Von einem Gesamtkonzept, wie es das Bundesverfassungsgericht fordere, könne keine Rede sein, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Düsseldorf. Offenbar sei die Bundesregierung der Ansicht, man könne den Karlsruher Richtern durch eine Vielzahl von Einzelregelungen, die den Ländern immense Lasten aufbürdeten, einen Neuanfang vorgaukeln. „Wenn es in diesem Schritttempo weitergeht, dann müssen wieder gefährliche Straftäter entlassen werden.“

Auch der niedersächsische Justizminister Bernd Busemann meldete „reichlich Gesprächsbedarf“ an. Er habe den Eindruck, dass die Bereiche Therapie und Begutachtung von Tätern überreguliert seien, kritisierte der CDU-Politiker in Hannover. Auf das Problem therapieunwilliger und therapieunfähiger Täter werde gar nicht eingegangen.

Die Bundesjustizministerin hatte die Eckpunkte am Dienstag an die Länder geschickt. Der Bund reagiert damit auf ein Grundsatzurteil aus Karlsruhe, wonach die Sicherungsverwahrung bis 2013 komplett neu zu regeln ist. Die Richter hatten kritisiert, dass sich die Sicherungsverwahrung bislang zu wenig von der regulären Strafhaft unterscheidet. Auf die Länder kommen wegen der nun zwingend vorgeschriebenen Behandlung der Täter und Auflagen an die Unterbringung hohe Kosten zu. Die Staatssekretäre treffen sich am 16. August zu Beratungen in Berlin.

Den Eckpunkte zufolge müssen die Täter künftig schon in der Strafhaft individuell und intensiv psycho- oder sozialtherapeutisch behandelt werden. Gibt es keine Behandlung, darf der Täter nach der Haft nicht mehr in Sicherungsverwahrung genommen werden. Ein Gutachter muss die Gefährlichkeit eines Verurteilten am Ende der Haftzeit zwingend bestätigen, bevor die Sicherungsverwahrung vollstreckt werden darf.

In regelmäßigen Abständen muss überprüft werden, ob die Verwahrung beendet werden kann. Die Verwahrten sollen Therapieangebote auch gerichtlich durchsetzen können. In der Verwahrung sollen die Betroffenen einen Verteidiger zur Seite gestellt bekommen.

Busemann warnte davor, den Aspekt der Sicherheit für die Bevölkerung zu ignorieren. Es dürfe nicht sein, dass ein nach wie vor gefährlicher Sexual- und Gewaltverbrecher nur deshalb in die Freiheit entlassen werden könne, weil sein Anwalt das Therapieangebot nicht für ausreichend halte. Nach wie vor fehlten zudem Aussagen dazu, unter welchen Voraussetzungen eine Sicherungsverwahrung künftig überhaupt angeordnet werden könne.

Dies kritisierte auch das rheinland-pfälzische Justizministerium. „Auf den ersten Blick hat es den Anschein, dass das Bundesjustizministerium versucht, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts größtmöglich umzusetzen“, sagte ein Sprecher in Mainz. Die Voraussetzungen zur Anordnung einer Sicherungsverwahrung seien aber nicht enthalten. Nach dem Entwurf, der der Nachrichtenagentur dpa vorliegt, soll die Sicherungsverwahrung als letztes Mittel angewandt werden.

Um Täter, die entlassen werden müssen, aber noch als gefährlich gelten, überwachen zu können, sind künftig elektronische Fußfesseln möglich. Der Einsatz der Fesseln soll von einer Zentralstelle in Hessen rund um die Uhr überwacht werden. Die nordrhein-westfälische Landesregierung habe einem entsprechenden Staatsvertrag mit Baden-Württemberg, Bayern und Hessen zugestimmt, teilte NRW-Justizminister Kutschaty mit. Weitere Bundesländer wollen sich seinen Angaben zufolge an der Überwachungsstelle beteiligen, die spätestens Anfang 2012 einsatzbereit sein soll.