Berlin am teuersten Große Unterschiede beim Eigenanteil im Pflegeheim
Berlin (dpa) - Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in Pflegeheimen zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Am günstigsten ist es in Thüringen mit durchschnittlich 237,19 Euro im Monat, am teuersten in Berlin mit 872,50 Euro.
Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage der Linke-Fraktion hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Im bundesweiten Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschnitt liegen insgesamt sieben Länder, darunter neun Länder.
Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten, weil die Pflegeversicherung - anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben auch für die Unterkunft mit Zimmerreinigung und Verpflegung. Dazu kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten und Modernisierungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütungen.
Die Linke-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte: „Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich sein.“ Nötig seien mehr Pflegekräfte und bessere Leistungen ohne Altersarmut. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversicherung ausgestaltet werden, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden. „So können die Eigenanteile sinken oder ganz entfallen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, zusammen mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen könnten viele Heimbewohner die Belastung nicht mehr schultern und rutschten in die Sozialhilfe. Eine Entlastung der Pflegebedürftigen plane Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber nicht, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. „Es ist an der Zeit, dass die Pflegeversicherung zu ihrem ursprünglichen Zweck zurückkehrt. Sie hat die gesamten Pflegekosten zu übernehmen.“
Hintergrund für Unterschiede beim pflegebedingten Eigenanteil ist, dass die Schlüssel für die Personalausstattung je nach Bundesland vertraglich festgelegt werden. Wie es in einer grundsätzlichen Erläuterung der Privaten Krankenversicherung heißt, ist eine Vollkraft zum Beispiel in Berlin im Schnitt für 3,9 Bewohner mit Pflegegrad 2 zuständig - in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner. Regionale Unterschiede können auch entstehen, weil die Personalkosten sich wie das allgemeine Lohnniveau bundesweit durchaus unterscheiden.
Seit 2017 ist der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten im jeweiligen Heim einheitlich - und nicht mehr umso höher, je höher jemand nach Pflegegrad eingestuft ist. Generell entfallen 80 Prozent der pflegebedingten Kosten der Einrichtungen auf Personal.