Gymnasium darf behinderten Jungen ablehnen
Stuttgart (dpa) - Der geistig behinderte Schüler Henri aus Baden-Württemberg darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium wechseln. Kultusminister Andreas Stoch (SPD) entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben.
Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa aus Regierungskreisen in Stuttgart. Die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom hatten monatelang für seine Aufnahme an dem Gymnasium in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) gekämpft.
Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt, weil die Umsetzung der sogenannten Inklusion Behinderter - unter anderem die Integration an Regelschulen - auch andernorts nicht problemfrei läuft. Deutschland hat sich aber zur Inklusion verpflichtet.
Henris Eltern wollten, dass ihr Sohn nach den Sommerferien wie die meisten Mitschüler an das Gymnasium wechseln darf - auch wenn er dem Unterricht geistig nicht folgen kann. Die Schule hatte ihre Ablehnung damit begründet, dass es nicht die nötigen Rahmenbedingungen für gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten gebe.
Die Entscheidung war mit Spannung erwartet worden, weil Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hat, Eltern von behinderten Kindern ein Wahlrecht einzuräumen. Stoch hatte unlängst aber auch gesagt, von dem Einzelschicksal hänge nicht ab, ob die Integration von behinderten Schülern an Regelschulen gelinge. Immerhin gebe es an den Gymnasien des Landes bereits 400 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf.