Hat Vizekanzler Gabriel jetzt mehr Macht?
Düsseldorf. Vizekanzler — das hört sich nach viel Macht an. Hat Sigmar Gabriel (Foto, SPD) nach dem Skiunfall von Kanzlerin Merkel (CDU) jetzt ganz viel Macht? Wenn man es als Macht ansehen will, dass er ab und an das Glöckchen im Bundeskabinett läuten darf und damit die Journalisten aus dem Raum bittet, dann ja.
Doch tatsächlich dürfte seine Macht nicht größer sein als bisher.
Das Grundgesetz kennt den Begriff des Vizekanzlers gar nicht. In Artikel 69 heißt es: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“ Und in § 8 der Geschäftsordnung der Bundesregierung steht: „Ist der Bundeskanzler an der Wahrnehmung der Geschäfte allgemein verhindert, so vertritt ihn der zu seinem Stellvertreter ernannte Bundesminister in seinem gesamten Geschäftsbereich.“
Das hört sich zwar durchaus nach großer Machtfülle an. Jedoch folgt in der Geschäftsordnung noch dieser Nachsatz: „Im übrigen kann der Bundeskanzler den Umfang seiner Vertretung näher bestimmen.“ Und weil Kanzlerin Merkel ohnehin schon immer mit dem Handy regiert und daran auch nach ihrem Skiunfall nicht gehindert ist, wird sie dieses als kurze Leine für ihren Stellvertreter benutzen.
Die gegenwärtige Situation ist ganz anders als diejenige, dass ein Kanzler vollständig seinen Stuhl räumt. Was erst einmal der Fall war. Als Willy Brandt (SPD) im Mai 1974 zurückgetreten war und Walter Scheel (FDP) tatsächlich für einige Tage das Ruder in der Hand hielt.