Heftiger Streit über BayernLB-Ermittlungen
München (dpa) - Kurz vor der bayerischen Landtagswahl gibt es massiven Krach um die strafrechtliche Aufarbeitung des BayernLB-Debakels.
Die Staatsanwaltschaft München wehrte sich ungewöhnlich heftig gegen Kritik des Landgerichts, wegen des Fehlkaufs der Hypo Group Alpe Adria (HGAA) nicht ausreichend gegen ehemalige Verwaltungsräte der BayernLB vorgegangen zu sein. Zugleich wiesen die Ermittler entschieden zurück, somit aus politischen Gründen damalige CSU-Spitzenpolitiker in dem Aufsichtsgremium wie Erwin Huber oder Günther Beckstein geschont zu haben.
Für die BayernLB war der Kauf der österreichischen Bank Hypo Alpe Adria der größte Fehler der Unternehmensgeschichte. Die Tochter brachte ihr Milliardenverluste ein und trieb sie fast in die Pleite.
Das Landgericht München hatte am Mittwoch überraschend die Anklage gegen den früheren BayernLB-Vorstand um Ex-Bankchef Werner Schmidt im wichtigsten Punkt nicht zugelassen. Dabei ging es um den Vorwurf der Staatsanwaltschaft, die Manager hätten vor dem Kauf der österreichischen Bank 2007 die Kontrolleure über die Risiken getäuscht und damit der Bank einen enormen Schaden zugefügt zu haben.
Das Gericht konnte nach zweijähriger Prüfung der Anklage in diesem zentralen Punkt keinen Tatverdacht entdecken. Die Staatsanwaltschaft legte Beschwerde ein. Die „Süddeutsche Zeitung“ zitierte am Donnerstag aus dem Gerichtsbeschluss. Dort wird gerügt, es sei „nicht nachvollziehbar, wieso die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen einzelne Mitglieder des Verwaltungsrates (...) eingestellt, aber gegenüber allen Mitgliedern des Vorstandes wegen Untreue Anklage erhoben hat“.
Die Opposition meint, die dem Justizministerium unterstellte Behörde habe Rücksicht auf CSU-Granden im Verwaltungsrat genommen. „Es ist ein Justizskandal ersten Ranges, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft im Zusammenhang mit dem milliardenschweren Landesbankdesaster die mitverantwortlichen CSU-Prominenten geschont hat“, sagte SPD-Landeschef Florian Pronold. Der Grünen-Abgeordnete Eike Hallitzky sagte, die Staatsanwaltschaft fürchte sich davor, führenden CSU-lern „ans Bein zu pinkeln“.
In einer Pressemitteilung bekräftigte die Staatsanwaltschaft ihre Auffassung, frühere Vorstandsmitglieder der Landesbank hätten den damaligen Verwaltungsrat im Zusammenhang mit dem Kauf der maroden österreichischen Bank „arglistig getäuscht“. Daher teile man die Bewertung des Gerichts nicht, dass es keinen Tatverdacht gegen die früheren Top-Manager der Bank gebe, erklärte die Staatsanwaltschaft.
Dieser Bewertung trete man „energisch entgegen“, erklärte die Staatsanwaltschaft, die umgehend Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt hatte. Nach den Ermittlungen der Behörde sollen die Ergebnisse einer ersten Prüfung („Due Diligence“) der HGAA am 19. April 2007 bei einer BayernLB-Vorstandssitzung vorgestellt worden sein. Diese Präsentation soll dann laut Staatsanwaltschaft auf Anweisung von Schmidt in wesentlichen Punkten für die Verwaltungsratssitzung am Folgetag verändert worden sein.
Nun muss das Oberlandesgericht über die Beschwerde der Staatsanwälte entscheiden. Das dürfte aber erst nach der Landtagswahl am 15. September passieren.
Den Vorwurf in der „SZ“ genannten Vorwurf, die Ermittler hätten CSU-Politiker geschont, wiesen die Ankläger in der Pressemitteilung ebenfalls zurück. „Die Unterstellung der "Süddeutschen Zeitung" ist falsch“, erklärte die Behörde.