Helmut Kohl darf Interview-Tonbänder wohl behalten
Köln (dpa) - Der ehemalige Bundeskanzler Helmut Kohl kann 135 Tonbänder mit Gesprächen über sein Leben voraussichtlich behalten.
Das Oberlandesgericht Köln sprach am Freitag zwar noch kein Urteil im Streit über die Bänder, auf denen Kohl mit seinem langjährigen Biografen Heribert Schwan über sein Leben spricht. Der Vorsitzende Richter Hubertus Nolte stellte aber klar, dass der Co-Autor von Kohls Memoiren wohl keine Aussicht auf Erfolg haben werde mit seinem Versuch, die Tonbänder wieder zu bekommen. Das Gericht will seine Entscheidung am 1. August verkünden.
Der Richter kritisierte deutlich, dass Kohl und seine Frau Maike Kohl-Richter die Archivschätze in ihrem Privathaus lagern. „Diese Tonbänder sollten nicht in irgendwelchen Privatkellern weder in Oggersheim noch bei Ihnen, Herr Dr. Schwan, liegen“, sagte der Richter. Er regte an, das Material als wichtige historische Quelle zum Beispiel dem Archiv der Konrad-Adenauer-Stiftung zu überlassen.
Kohls Anwalt Thomas Hermes stimmte grundsätzlich zu, dass die Bänder „nicht irgendwo versauern“ sollten, lehnte jedoch jede Zusage und jeden Vergleich ab.
Auf den Bändern sind Gespräche aufgezeichnet, die Kohl mit seinem Ghostwriter Schwan führte, damit dieser die Memoiren des Ex-Kanzlers verfassen konnte. Vor der Vollendung des letzten Bandes bekamen die beiden aber Streit, nachdem Schwan ein Buch über Kohls erste Frau Hannelore geschrieben hatte.
Nach Meinung des Gerichts sind in der Sache Eigentumsfragen ausschlaggebend. Entscheidend sei, dass in den Buchverträgen durchgängig Kohl als Autor bezeichnet werde. „Aus den Verträgen folgt eindeutig, dass Urheberrechte soweit wie möglich dem Kläger (Kohl) zugeordnet werden sollten“, sagte der Richter.
Er deutete an, dass das Gericht Revision zum Bundesgerichtshof zulassen werde. Publizist Schwan sagte nach der Verhandlung der Nachrichtenagentur dpa: „Wir gehen in die nächste Instanz.“ Seine Rolle beim Zustandekommen von Kohls Memoiren werde unterschätzt.