Höhere Einkommensgrenzen für Sozialkassen belasten Gutverdiener
Berlin (dpa) - Arbeitnehmer, die mehr als 3937,50 Euro brutto im Monat verdienen, müssen sich im kommenden Jahr auf höhere Sozialabgaben einstellen. Grund ist der Anstieg der Einkommen, denen die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen folgen.
Bis zu diesen Einkommensgrenzen müssen Beiträge zu den Sozialversicherungen bezahlt werden, darüber nicht mehr. Die Anpassung dieser Bemessungsgrenzen geschieht jährlich und wird nach einer festgelegten Formel berechnet.
Die Mehrbelastung für Besserverdiener beträgt nach Darstellung der „Süddeutschen Zeitung“ (Freitag) je nach Einkommen bis zu 251 Euro im Jahr. Ähnlich hohe Mehrkosten kämen auf die Unternehmen zu, die etwa die Hälfte der Sozialbeiträge zahlen.
Laut dem der dpa vorliegenden Verordnungsentwurf steigen die Bemessungsgrenzen für die Renten- und Arbeitslosenversicherung im Westen um 150 Euro monatlich 5950 Euro. In Ostdeutschland, wo die Einkommen im Durchschnitt ebenso geringer sind wie der Lohnanstieg, wird die Grenze um 100 auf 5000 Euro des Bruttoeinkommens angehoben.
Der Renten-Beitragssatz beträgt derzeit bundesweit 18,9 Prozent, der zur Arbeitslosenversicherung drei Prozent vom Bruttoverdienst.
In der Kranken- und Pflegeversicherung gilt eine für ganz Deutschland einheitliche Beitragsbemessungsgrenze. Sie soll laut Vorlage um 112,50 Euro auf 4050 Euro des monatlichen Bruttolohns ansteigen. Der GKV-Beitragssatz liegt bei 15,5 Prozent, wovon die Arbeitnehmer 8,2 Prozentpunkte zahlen und die Arbeitgeber 7,3 Punkte. Eine höhere Belastung entsteht also für alle Arbeitnehmer mit einem Bruttoverdienst von mehr als 3937,50 Euro.
Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums sagte dazu: „Für die breite Masse der Normalverdiener ändert sich gar nichts.“ Die Regierung habe bei der Anpassung keinen Ermessensspielraum. Wüchsen die Grenzen nicht mit den Einkommen, würden sich Spitzenverdiener „schleichend aus der Finanzierung der Sozialversicherung verabschieden“. Dennoch bleibe „netto auch bei dieser Gruppe mehr vom Verdienten über“.
Allerdings fällt die Belastung für die Betroffenen unterm Strich geringer aus, sollte es Anfang 2014 zu der sich abzeichnenden Senkung des Rentenbeitragssatzes von 18,9 auf 18,4 Prozent kommen. Dann würden alle Beitragszahler zumindest bei der Rente entlastet: Auch jene, deren Gehalt über der alten Bemessungsgrenze liegt.