Hotspots, Maskenpflicht und Co. Welche Corona-Regeln ab dem 20. März gelten sollen

Update | Deutschland · Seit Wochen diskutiert die Politik darüber, welche Maßnahmen zur Eindämmung von Corona künftig noch möglich sein sollen. Laut Justizminister Marco Buschmann habe man einen „sehr guten Kompromiss gefunden“.

Minister unter sich: Karl Lauterbach (r.) und Marco Buschmann im Gespräch.

Die Corona-Regeln sollen zum 20. März weitgehend fallen, eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber Eingriffsmöglichkeiten geben. Darauf einigten sich Justizminister Marco Buschmann (FDP) und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) nach eigenen Angaben.

„Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden“, sagte Buschmann im ZDF-„Morgenmagazin“. Dieser beruhe auf zwei Säulen: Zum einen werde es im Alltagsleben der Bürger „so gut wie keine Einschränkungen mehr geben“.

„Alles öffnen ist nicht vorgesehen“

Ausnahmen seien Masken und Tests dort, wo es viele vulnerable Menschen gebe, also in der Pflege oder in Krankenhäusern. Eine Maskenpflicht könne es auch in öffentlichen Verkehrsmitteln geben. „Alles öffnen, das ist natürlich nicht vorgesehen“, sagte Lauterbach.

Die zweite Säule sei eine Hotspot-Regelung: In Gebieten mit schwierigem Ausbruchsgeschehen, etwa bei einer Überlastung des Gesundheitssystems oder gefährlichen neuen Virusvarianten, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden. Das könnten die Länder über ihre Parlamente sofort entscheiden, sagte Lauterbach. Dann könne es auch wieder Test- und Impfnachweise geben.

„Ich denke, das ist der ideale Kompromiss, um einerseits so viel Normalität wie möglich für die Bürgerinnen und Bürger zu bekommen und andererseits handlungsfähig zu sein, wenn es tatsächlich eine konkrete Gefahrensituation gibt“, sagte Buschmann.

Lauterbach geht davon aus, dass so auch neue Infektionswellen mit stark steigenden Fallzahlen bekämpft werden können. Der Regierungsentwurf müsse nun im Kabinett und mit den Ländern besprochen werden. „Wenn das kommt, kann damit so gearbeitet werden, damit man auch Sommerwellen oder Herbstwellen in den Griff bekommen kann.“

Mögliche Corona-Schutzinstrumente

Für eine mögliche Zuspitzung der Corona-Lage sollen auch über den Frühlingsbeginn hinaus grundlegende Schutzinstrumente einsetzbar sein. Das sieht ein Entwurf des Gesundheitsministeriums vor, der heute im Umlaufverfahren ins Bundeskabinett kommen soll. Er liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Nach dem Auslaufen der bisherigen Rechtsgrundlage am 19. März sollen demnach weiterhin Krisenmaßnahmen regional oder auf Landesebene möglich sein.

Konkret sollen zur Eindämmung von Corona-Ausbrüchen Beschränkungen und Auflagen verhängt werden können, wenn das Landesparlament dies beschließt. Dazu sollen Landesparlamente die „konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage“ feststellen müssen. In einer „konkret zu benennenden Gebietskörperschaft“ sollen dann Maßnahmen erlassen werden können. Dazu zählen Maskenpflichten, Abstandsgebote, Hygienekonzepte sowie Impf-, Genesenen- oder Testnachweise - also Regelungen wie 2G und 3G.

Ohne extra Parlamentsbeschluss sollen die Landesregierungen zudem allgemeine Schutzmaßnahmen verordnen können, etwa Maskenpflichten in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und im öffentlichen Nahverkehr mit Bussen und Bahnen. Auch Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen sollen möglich bleiben.

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(dpa)