Hürden für hoch qualifizierte Ausländer gesenkt
Berlin (dpa) - Angesichts des Fachkräftemangels sollen hoch qualifizierte Ausländer aus Nicht-EU-Ländern einfacher in Deutschland eine Stelle antreten können.
Die Fraktionen von Union und FDP einigten sich darauf, dass künftig zuziehen darf, wer im neuen Job mehr als 44 800 Euro jährlich verdient. Der Aufenthalt ist dann aber zunächst befristet. Bislang galt eine Schwelle von 66 000 Euro, ab der es aber sofort eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung gab.
Für Berufe mit vielen offenen Stellen - dazu zählen vor allem Ingenieurberufe - soll die Verdienstschwelle bei rund 34 900 Euro liegen. Diese geplanten Regelungen für die neue „Blue Card“ teilten die Innenexperten von Union und FDP, Reinhard Grindel (CDU) und Hartfrid Wolff (FDP), am Mittwoch in Berlin mit.
Wer eine „Blue Card“ hat, bekommt nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis, also einen unbefristeten Aufenthaltstitel, sofern der Arbeitsvertrag fortbesteht. Wer Deutschkenntnisse bis zu einem bestimmten Level nachweisen kann, bekommt die Niederlassungserlaubnis bereits nach zwei Jahren.
Der Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Hans Heinrich Driftmann, kritisierte die Pläne als „faulen Kompromiss“, da Fachkräfte zunächst nur befristet nach Deutschland kommen könnten. Der Grünen-Politiker Memet Kilic sagte, es sei „fatal“, die Vergabe einer vorzeitigen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis von Deutschkenntnissen abhängig zu machen. „Ein Informatiker, für dessen Tätigkeit die englische Sprache ausreicht, sollte nicht benachteiligt werden“, teilte Kilic mit.
Wie Wolff und Grindel weiter erklärten, ist die Einführung eines Visums eigens zur Arbeitsplatzsuche geplant. Nicht-EU-Ausländer sollen dann für bis zu sechs Monate zur Jobsuche einreisen können. Voraussetzung sind ein Hochschulabschluss und eine eigenständige Lebensunterhaltssicherung. Die Bundesregierung will diese Regelung aber zunächst auf drei Jahre befristen und dann bewerten, ob sie sich bewährt hat.
Für Unternehmensgründer werden die Hürden gesenkt. Grindel sagte: „Wir fordern kein 'übergeordnetes' und 'besonderes Interesse' mehr an der Unternehmertätigkeit.“ Zudem fallen die bisherigen Voraussetzungen weg, wonach ein Unternehmer mindestens 250 000 Euro investieren und mindestens fünf Arbeitsplätze schaffen sollte.
Grindel betonte, im Kampf um Fachkräfte komme es nicht nur auf die rechtlichen Voraussetzungen an. „Den Kampf um die klugen Köpfe können wir nur gewinnen, wenn die Unternehmen selbst etwas tun.“ So zahlten deutsche Firmen im internationalen Vergleich nach wie vor deutlich weniger. Vor allem für Berufseinsteiger müsse sich die Bezahlung verbessern, forderte Grindel.
Die Fraktionen planen, das Gesetz Ende April/Anfang Mai im Bundestag zu verabschieden. Zudem muss es auch durch den Bundesrat. Hier erwarten Wolff und Grindel aber keine Probleme. Das Gesetz soll noch vor der Sommerpause in Kraft treten. Das Bundeskabinett hatte Eckpunkte für die neuen Regelungen bereits im Dezember beschlossen.