Millionen Minijobberinnen droht Altersarmut
Berlin (dpa) - Millionen Minijobberinnen in Deutschland sind von Altersarmut bedroht. Gefährdet sind sie vor allem dann, wenn sie jahrzehntelang nur einen 400-Euro-Minijob ohne soziale Absicherung haben.
Ihre Rente wird nach heutigen Werten dann monatlich deutlich unter 200 Euro liegen, geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor, die der Nachrichtenagentur dpa in Berlin vorliegt.
Laut einer Berechnung des Bundesarbeitsministeriums erwirbt ein Minijobber, der ein Jahr lang tätig ist, eine monatliche Rente von 3,11 Euro. Nach 45 Versicherungsjahren betrage der Anspruch auf Altersgeld auf Grundlage der heutigen Werte 139,95 Euro.
Rund 7,4 Millionen Menschen - davon knapp 4,65 Millionen Frauen - haben in Deutschland eine Stelle auf 400-Euro-Basis. Gut zwei Drittel dieser Arbeitnehmerinnen arbeiten nur in einem Minijob, für den im Regelfall ausschließlich der Arbeitgeber Steuern und Sozialabgaben pauschal zahlt.
Der Gefahr von Altersarmut sind Frauen nach Einschätzung des Bundesarbeitsministeriums nur dann ausgesetzt, wenn sie ein Berufsleben lang „ein Dasein als Minijobberin“ führen. Dies sei aber nur in Ausnahmefällen so. Minijobs seien „kein Königsweg für eine auskömmliche Alterssicherung“, räumte ein Ministeriumssprecher ein. Eine solche will die Regierung durch die neue Zuschussrente in Verbindung mit privater Vorsorge erreichen. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) kritisierte, dass immer mehr Frauen in Minijobs landen. „Für viele junge Mütter, die reguläre Arbeit suchen, wird der Minijob zur biografischen Sackgasse“, sagte Schröder der dpa. Mit einem Seitenhieb auf die Rentenpläne von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) stellte Schröder fest: „Es macht keinen Sinn, heute die Minijobs auszuweiten und morgen mit der Zuschussrente die Folgen davon mühsam aufzufangen.“
Pläne der Koalition zur Anhebung der Minijob-Verdienstgrenze auf 450 Euro will das Arbeitsministerium nach den Worten des Sprechers durch einen besseren Schutz in der Gesetzlichen Rentenversicherung flankieren. Nach einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ würden sich so die Rentenansprüche von Minijobbern auf etwa 365 Euro verdoppeln. Durch die Zuschussrente würde dieser Betrag dann auf bis zu 850 Euro aufgestockt.
Aus Sicht des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) hat geringfügige Beschäftigung nicht automatisch Altersarmut zur Folge. „Berücksichtigt werden muss, dass der Verdienst aus dem Minijob in den meisten Fällen nur ein Teil des gesamten Haushaltseinkommens darstellt.“ Nur 19 Prozent der geringfügig beschäftigten Frauen seien alleinstehend. Die große Mehrheit profitiere im Alter von den Einkünften der Partner.
Die Vize- Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Michaela Rosenberger, forderte die Abschaffung der Minijobs, da sie „direkt in die Altersarmut“ führten. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland, Ulrike Mascher sagt, wer Altersarmut vermeiden wolle, müsse prekäre Beschäftigung eindämmen. Der Präsident des Sozialverband Deutschland (SoVD), Adolf Bauer, verwarf die geplante Zuschussrente als unzureichendes „Notpflaster“.