Terroranschlag diskutiert In Deutschland geborene Gefährder können abgeschoben werden
Göttingen (dpa) - Zwei unter Terrorverdacht festgenommene islamistische Gefährder können abgeschoben werden, obwohl sie noch keine schweren Straftaten begangen haben und in Deutschland geboren sind.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) habe eine entsprechende Anordnung von Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) bestätigt, teilte das Ministerium am Dienstag mit. Pistorius hatte Ende Februar die nach Angaben seines Sprechers bundesweit erste Abschiebungsanordnung nach dem Aufenthaltsgesetz verfügt.
Der 22-jährige Nigerianer und der 27 Jahre alte Algerier, die einen Terroranschlag geplant haben sollen, waren am 9. Februar bei einer Großrazzia in Göttingen in Gewahrsam genommen worden. Bei den Männern waren unter anderem scharf gemachte Waffen, Munition und IS-Flaggen beschlagnahmt worden. Bis zur Ingewahrsamnahme bestand nach Angaben des Göttinger Polizeipräsidenten Uwe Lührig „die Gefahr eines schweren islamistisch motivierten Anschlags“.
Die Generalstaatsanwaltschaft Celle kam zu dem Schluss, dass die Gefährder Anschlagspläne zwar diskutiert, aber noch keine konkrete Straftat beschlossen hätten. Deshalb sah die Behörde keinen Anlass für strafrechtlichen Ermittlungen.
Niedersachsens Innenminister erließ gleichwohl Abschiebungsanordnungen nach dem Aufenthaltsparagrafen 58a, der etwa im Fall des Berliner Weihnachtsmarkt-Attentäters Anis Amri nicht angewendet worden war. Beide Männer kamen aus dem Gewahrsam in Abschiebehaft. Gegen die Abschiebeverfügung beantragten sie vorläufigen Rechtsschutz beim Bundesverwaltungsgericht, das für derartige Verfahren in erster und letzter Instanz zuständig ist.
Erfolg hatten sie allerdings nicht. Das Bundesgericht habe die Anträge im Wesentlichen abgelehnt, so dass die Abschiebungen jetzt grundsätzlich vollzogen werden könnten, sagte ein Ministeriumssprecher. Es müssten nur noch einige Formalitäten erledigt werden.
Die Abschiebung sei „ein klares Signal an alle Fanatiker, dass wir ihnen keinen Zentimeter für ihre menschenverachtenden Pläne lassen“, sagte Pistorius. „Sie haben jederzeit mit der vollen Härte der uns zur Verfügung stehenden Mittel zu rechnen. Völlig egal, ob sie hier aufgewachsen sind oder nicht.“
In seinem Beschluss habe das Gericht die Anordnung der aufschiebenden Wirkung abgelehnt, da die Klage in der Hauptsache voraussichtlich keinen Erfolg haben werde, sagte der Ministeriumssprecher. „Damit können die Betroffenen schon vor der Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache abgeschoben werden“, heißt es in einer Mitteilung des Bundesverwaltungsgerichts.
Beide Gefährder sollen jetzt so schnell wie möglich abgeschoben werden. Danach gelte für sie ein lebenslanges Wiedereinreiseverbot.