Jobcenter sanktionieren Frauen seltener als Männer
Nürnberg (dpa) - Jobcenter kürzen bei Verstößen gegen Hartz-IV-Bestimmungen Frauen weitaus seltener das Arbeitslosengeld II als Männern. Männliche Hartz-IV-Bezieher werden fast doppelt so häufig sanktioniert wie Frauen.
Das geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
Vor allem Frauen mit Kindern würden fast nie von den Jobcentern mit Leistungskürzungen bestraft, wenn sie zum Beispiel eine zumutbare Arbeit ablehnen. In Familien, in denen beide Elternteile arbeitslos sind, konzentrierten sich die Vermittlungsbemühungen häufig auf den Mann. Entsprechend öfter würden bei Hartz-IV-Verstößen die Männer sanktioniert.
Überrascht hat die Nürnberger Arbeitsmarktforscher, dass von der unterschiedlichen Sanktionierungspraxis Jobcenter selbst kinderlose Single-Frauen profitieren. In der Gruppe der alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger werden Männer nach IAB-Erkenntnissen doppelt so häufig sanktioniert wie Frauen.
Über die Gründe für die Ungleichbehandlung rätseln auch die Autoren der Studie Joachim Wolff und Andreas Moczall. „Es ist nicht a priori klar, inwieweit die vorliegenden Unterschiede dadurch zustande kommen, dass Männer eher als Frauen nicht mit den Jobcentern kooperieren“, betonen die Forscher. Dies sollte weiter untersucht werden, raten sie.
Ob einem Hartz-IV-Empfänger eine Sanktion droht, hängt nach Erkenntnissen der Arbeitsmarktforscher auch vom Alter der Betroffenen ab. So würden Ältere ab 50 Jahren bei Verstößen kaum mit der Kürzung des Arbeitslosengeldes belegt, junge Männer und Frauen unter 25 Jahren dagegen vergleichsweise häufig. Auch Jobsuchern mit einer Hochschulausbildung drohten seltener Sanktionen als Arbeitslosen mit einem niedrigeren Bildungsabschluss.
Mit Jobcenter-Sanktionen müssen Hartz-IV-Empfänger rechnen, die eine für sie zumutbare Arbeit oder den Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung ablehnen, eine vom Jobcenter bezahlte Aus- oder Fortbildung ohne triftigen Grund abbrechen oder mehrfach vereinbarte Gespräche mit ihrem Vermittler platzen lassen. Je nach der Schwere der Versäumnisse können Hartz-IV-Leistungen ganz oder teilweise für eine begrenzte Zeit gestrichen werden.