Juristischer Pragmatismus
Eines der größten deutschen Steuerstrafverfahren steht vor dem Abschluss: Die Verfahren gegen die wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung beschuldigten Mitarbeiter der Liechtensteiner LGT Bank und deren früherer Tochter LGT Treuhand wurden gegen eine in der Summe rekordverdächtige Geldauflage von 50 Millionen Euro eingestellt.
Das in diesem Zusammenhang fallende böse Wort vom Ablasshandel ist jedoch nur bedingt berechtigt. Denn die deutsche Strafprozessordnung sieht durchaus vor, dass die Verfolgung von Straftaten gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden kann — etwa, um komplizierte Gerichtsverfahren abzukürzen oder gar zu vermeiden. Im Fall der Bankmitarbeiter aus Liechtenstein kommt noch eine gehörige Portion juristischen Pragmatismus’ hinzu: Eine Verurteilung wäre zwar wahrscheinlich gewesen. Gleichzeitig aber hätte die Justiz möglicherweise Probleme gehabt, die Urteile zu vollstrecken. Also hat Justitia die berühmte Taube auf dem Dach gegen einen fetten Spatzen in der Hand eingetauscht.