Justizminister Maas schnürt Paket gegen Terror
IS-Anhänger sollen bestraft werden, wenn sie in die Kriegsgebiete reisen wollen. Allein schon die Absicht dazu reicht aus.
Berlin. Nach Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) hat am Montag auch Justizminister Heiko Maas (SPD) sein Maßnahmepaket gegen IS-Terrorsympathisanten vorgelegt. IS-Anhänger sollen schon bestraft werden, wenn sie in die Kriegsgebiete reisen wollen, und die Finanzierung der Islamisten soll ebenfalls strafbar werden. Weitergehende Verschärfungen lehnte Maas ab. Die Union reagierte prompt: „Die vorgeschlagenen Änderungen sind nicht ausreichend“, sagte CDU-Vize Thomas Strobl unserer Zeitung.
Mit seinen Vorschlägen setzt Maas Forderungen um, die in einer auch von Deutschland mitgetragenen UN-Resolution enthalten waren. Darin verpflichten sich alle Staaten, die Ausreise von IS-Sympathisanten zu verhindern. De Maiziere und die Konferenz der Länderinnenminister hatten am Freitag schon beschlossen, Verdächtigen außer dem Reisepass auch den Ausweis zu entziehen und ihnen ein Ersatzdokument auszustellen, mit dem sie Deutschland nicht verlassen können.
Nun soll es nach Maas‘ Vorstellung strafbar werden, wenn jemand Deutschland verlassen will, um sich im Ausland an schweren Gewalttaten zu beteiligen oder sich dafür ausbilden zu lassen. Die bekundete Absicht dazu reicht aus — muss allerdings etwa anhand von Mails nachgewiesen werden.
Auch die geplante Schaffung eines neuen Straftatbestandes „Terrorismusfinanzierung“ folgt der UN-Empfehlung. Weitere Strafverschärfungen lehnt Maas jedoch ab. Das geltende Recht reiche, um Personen zu bestrafen, die eine Terror-Organisation wie IS unterstützten oder für sie Werbung machen würden. Davon zeugten auch die Ermittlungsverfahren gegen rund 200 Beschuldigte, teils Dschihad-Rückkehrer, teils Sympathisanten. „Reiner Aktionismus stoppt keine Terroristen“, sagte Maas.
Dieser Satz zielte auch auf die Forderungen aus der Union nach neuen Gesetzen. So enthält ein von Strobl vor zwei Wochen vorgestellter Katalog auch die Idee, die bloße Sympathiewerbung für Terrorvereinigungen wieder strafbar zu machen. Maas hielt dem entgegen, dass die höchsten Gerichte dafür wegen der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit sehr enge Vorgaben gemacht hätten. Außerdem könne man dem Phänomen eher über das geltende Vereinsrecht beikommen.