Auskunftsanspruch Kabinett beschließt Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit

Berlin (dpa) - Nach langem Streit in der großen Koalition hat das Kabinett den Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen beschlossen.

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Kern ist die Einführung eines Auskunftsanspruches: Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten sollen das Recht erhalten, Angaben über die Bezahlung einer Vergleichsgruppe zu erhalten. Damit sollen vor allem Frauen Benachteiligungen erkennen und dagegen vorgehen können.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte die Verabschiedung als „Durchbruch“. Die bestehende Lohnlücke von 21 Prozent sei ungerecht, sagte sie. „Deshalb brauchen wir dieses Gesetz“. Damit werde auch die Unternehmenskultur verändert. Die neue Regelung betreffe 14 Millionen Männer und Frauen. In Unternehmen mit Betriebsrat soll dieser das Recht auf Auskunft umsetzen.

Rund 4000 Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen zudem regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. 6300 Betriebe werden aufgefordert, entsprechende Prüfverfahren einzuführen. Zwei Jahre war an dem Entwurf gearbeitet worden, seit einem Jahr hatte die Koalition darüber zäh verhandelt.

Schwesig nannt als wichtigste Ursache der Lohnungleichheit die „Teilzeitfalle“, in die viele Mütter gerieten. Das Gesetz sei Teil einer Gesamtstrategie, zu der auch ein Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeitbeschäftigung gehöre. Aber auch ohne den Faktor Teilzeit und die Tatsache, dass etwa in schlecht bezahlten Pflegeberufen besonders viele Frauen arbeiten, beträgt die Lohnlücke nach Angaben des Ministeriums immer noch sieben Prozent.

Deutschlands Arbeitgeber halten das geplante Gesetz für unnötig und belastend. „Trotz wichtiger Korrekturen bleibt das Gesetz mit neuem Auskunftsanspruch, Regelungen über Prüfverfahren, Berichtspflichten, neuen Verfahren für den Betriebsrat und die Tarifvertragsparteien bürokratisch und erreicht nicht das Ziel, bessere Karrierechancen für Frauen zu schaffen“, sagte Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer.

Die SPD-Ministerin forderte eine zügige Beratung, damit das Gesetz möglichst bald in Kraft treten kann. Die Union, die sich lange gegen das Gesetz gesperrt hatte, begrüßte Änderungen am ursprünglichen Entwurf, kündigte aber eine weitere Überprüfung der Praxistauglichkeit im parlamentarischen Verfahren an. Der Deutsche Gewerkschaftsbund DGB unterstützt den Entwurf grundsätzlich, forderte aber, für Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten betriebliche Prüfverfahren verbindlich vorzuschreiben.