Er sieht neben der Aufhebung der Urteile auch eine finanzielle Entschädigung vor, einen Pauschalbetrag von 3000 Euro und weitere 1500 Euro für jedes angefangene Jahr „erlittener Freiheitsentziehung“.
Die Bundesrepublik hatte den 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Paragrafen 175 des Strafgesetzbuchs übernommen. Das Justizministerium geht von etwa 64 000 Strafverfahren wegen des Paragrafen zwischen 1949 und 1994 aus, davon etwa 50 000 Fälle bis 1969.
Maas bezeichnete die Verurteilungen als „Schandtaten des Rechtsstaates“. Ausgeschlossen von den Regelungen sind unter anderem Verurteilungen wegen sexueller Handlungen mit Kindern.