Konsequenz aus Gewalttaten Kabinett bringt Ausbau der Videoüberwachung auf den Weg
Berlin (dpa) - Als Konsequenz aus den Gewalttaten vom Sommer hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin mehrere Sicherheitsmaßnahmen auf den Weg gebracht.
Es billigte Gesetzentwürfe, die eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum, sogenannte Bodycams für Bundespolizisten und Lesesysteme für Kennzeichen von Fahrzeugen, vorsehen. Die Bundespolizei soll zudem neue Befugnisse zur Aufzeichnung eingehender Telefongespräche in Einsatzleitzentralen erhalten, um etwa Straftaten aufzuklären.
Die Maßnahmen sind Teil eines Sicherheitspaketes, das Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) als Konsequenz aus den Taten von München, Ansbach und Würzburg vorgeschlagen hatte. Das Kabinett verabschiedete zugleich einen Gesetzentwurf, der Beamten und Soldaten im Dienst die Verschleierung ihres Gesichtes verbietet.
Der Linken-Innenexperte Frank Tempel beurteilte den Ausbau der Videoüberwachung skeptisch. „Wir werden das genau analysieren, ich glaube nicht, dass es sinnvoll ist“, sagte Tempel dem Sender RBB. Auch potenzielle Täter könnten sich darauf einstellen. „Aber wir werden jeden Vorschlag natürlich genau abwägen. Es muss immer funktionieren. Also hier können wir keine Placebos für das subjektive Sicherheitsgefühl machen.“
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Volker Broo, warnte vor übertriebenen Erwartungen. „Ein Selbstmordattentäter wird sich durch eine Kamera kaum von seinen Plänen abbringen lassen“, sagte Broo der „Stuttgarter Zeitung“. Nach Angaben der Berliner Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne) soll die Videoüberwachung in der Hauptstadt nach dem Anschlag vom Montag nicht ausgeweitet werden.
Die Bodycams sollen nach Angaben des Ministeriums eine bessere Verfolgung von Straftaten ermöglichen und die Anzahl von Gewaltdelikten gegen Polizisten verringern.
Darüber hinaus will die Bundesregierung die sogenannte „elektronische Fußfessel“ für verurteilte Extremisten nach der Haft zulassen. Ein entsprechender Gesetzentwurf ging am Dienstag in die Ressortabstimmung, wie die Zeitung „Die Welt“ am Mittwoch berichtete.