Vorschlag für Verfahren Atommüll-Endlager gesucht

Berlin (dpa) - Das Bundeskabinett hat sich auf ein Verfahren für die schwierige Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll geeinigt. Bis 2031 soll in Deutschland ein Ort gefunden werden, an dem der strahlende Abfall eine Millionen Jahre lang so sicher wie möglich lagern kann.

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Der Gesetzentwurf, auf den sich die Bundesregierung in Berlin einigte, wird den Fraktionen des Bundestags als Formulierungshilfe vorgelegt. Sie sollen das Gesetz früh im kommenden Jahr in den Bundestag einbringen.

Vorschläge dafür hatte eine Kommission erarbeitet, an der Vertreter aller Parteien im Bundestag, Wirtschaftsvertreter, Umweltschützer und Wissenschaftler beteiligt waren. „Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen Schlussstrich unter die alte Methode Endlager“, sagte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD). Nach jahrzehntelangem Streit hatte der Bund die Endlager-Suche 2013 neu gestartet.

- Einer der größten Streitpunkte war stets der Salzstock GORLEBEN. Nicht nur Anti-Atom-Aktivisten in Niedersachsen wollten ihn gern im Voraus aus dem Rennen nehmen. Da Gorleben so gut erforscht ist wie sonst kein potenzieller Endlager-Ort, befürchten sie, dass damit schon Fakten geschaffen wurden. Zudem ist der Ort nach jahrzehntelangen Auseinandersetzungen politisch besonders heikel. Es wird aber keine Gorleben-Ausnahme geben: Eine „weiße Landkarte“ gehört zu den Grundsätzen der Endlager-Suche.

- Damit es nicht wieder Ärger wie um Gorleben gibt, soll diesmal die ÖFFENTLICHKEIT von Anfang an beteiligt werden. Dazu gehört, dass das Bundesamt für kerntechnische Entsorgungssicherheit online die wichtigen Dokumente zugänglich macht. Ein sogenanntes Nationales Begleitgremium dient unter anderem als Brücke zwischen Politik, Wissenschaft und Gesellschaft. Bürger werden über Fach- und Regionalkonferenzen einbezogen.

- Die FINANZIERUNG haben Bundestag und Bundesrat bereits vergangene Woche geregelt. Die Energieriesen Vattenfall, Eon, RWE und EnBW sollen bis 2022, wenn in Deutschland das letzte Atomkraftwerk vom Netz geht, etwa 23,55 Milliarden Euro an einen Staatsfonds überweisen. Der soll die Zwischen- und Endlagerung von Müll managen; die Unternehmen können sich von der Haftung „freikaufen“. Für Stilllegung, Abriss und Verpackung des Atommülls bleiben die Konzerne aber verantwortlich.

- Der Gesetzentwurf legt KRITERIEN fest, nach denen der Standort für das künftige Endlager ausgewählt wird. Ausschlusskriterien sind etwa Erdbebengefahr oder vulkanische Aktivität. Mindestanforderungen sind etwa ein ausreichend großes Gelände und mächtiges Gestein. Dazu kommen Abwägungskriterien, anhand deren mögliche Standorte verglichen werden - etwa der Abstand zu Wohngebieten, Grundwasservorkommen und Naturschutzgebiete.

- KRITIK kam von der Umweltschutzorganisation BUND. So fehle im Gesetzentwurf etwa ein generelles Exportverbot für hoch radioaktiven Atommüll. Es müsse eine Mindestzahl an „Erkundungen“ möglicher Standorte festgeschrieben werden. Zudem müsse sichergestellt werden, dass verschiedene Untergründe - etwa Granit, Ton und Salz - untersucht würden. „Bundestag und Bundesrat müssen nachbessern, sonst wird es nicht gelingen, das für die Endlagersuche nötige Vertrauen aufzubauen“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger.