Bundeszuschuss zur Rentenkasse Koalition einigt sich auf Ost-West-Rentenfinanzierung

Berlin (dpa) - Die Ost-West-Angleichung der Rente wird künftig halb aus der Rentenkasse und halb über Steuern finanziert. Darauf verständigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), wie das Arbeitsministerium mitteilte.

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Danach soll die Angleichung grundsätzlich über die Rentenversicherung finanziert werden. Der Bund werde sich aber ab 2025 an der Finanzierung der Renten dauerhaft mit weiteren zwei Milliarden Euro beteiligen. Der Zuschuss beginne 2022 in Höhe von 200 Millionen Euro und werde danach bis 2025 jährlich um 600 Millionen Euro ansteigen.

Schäuble erklärte: „Die Rentenversicherung ist aktuell finanziell gut aufgestellt und kann in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten der Angleichung selbst übernehmen.“ Ab dem Jahr 2022 werde der Bundeshaushalt einen Zuschuss leisten. Er betrage dann in der Endstufe mit zwei Milliarden rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben. „Damit sichern wir die Interessen der Steuerzahler und Beitragszahler gleichermaßen.“

Nahles erläuterte, ab 2025 sollten die Renten einheitlich berechnet werden. „Beginnend mit dem 1. Juli 2018 wollen wir in sieben Schritten mit den jährlichen Renten-Anpassungen den Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert angleichen, zugleich auch die jeweilige Bewertung der Arbeitsentgelte. Die Angleichung der Renten erfolgt im Rentensystem mit einem Bundeszuschuss. Die Beitragsziele werden damit vollumfänglich eingehalten.“

Das Bundeskabinett beschloss unterdessen ein Reformpaket zur weiteren Verbreitung von Betriebsrenten in Deutschland. Der Anteil von 60 Prozent der Beschäftigten mit betrieblicher Altersvorsorge stagniert seit Jahren. Bei den Niedrigverdienern sind es nur 47 Prozent.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund hob indessen hervor, dass eine vorzeitige Angleichung der Renten in Ost und West systematisch korrekt aus Steuermitteln erfolgen müsse. Denn dabei handle es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zur Verwirklichung der Deutschen Einheit. Wenn der Bundeszuschuss ab 2025 jährlich zwei Milliarden Euro betrage, sei dies nur rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben. „Das ist in keiner Weise ausreichend.“

Mit der Ost-West-Rentenangleichung hat sich die Koalition noch vor dem Wahljahr 2017 auf eines ihrer großen Sozialprojekte im Koalitionsvertrag geeinigt. Der CDU-Rentenexperte Peter Weiß lobte den Finanzierungskompromiss. „Das ist eine kluge Entscheidung, um den Prinzipienstreit zu lösen“, sagte er.

Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sagte der dpa, Ziel sei es gewesen, die Angleichung in wesentlichen Teilen aus Steuermitteln zu finanzieren, „und das ist erreicht worden“. Sie fügte hinzu: „Ab 2025 werden wir nun in Deutschland ein einheitliches und solide finanziertes Rentensystem haben, ein weiterer Schritt zur Einheit und für die Zukunft unseres Landes.“ Die sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Katja Mast, erklärte: „Jetzt gilt es, das Gesamtkonzept zur Alterssicherung Schritt für Schritt weiter umzusetzen.“

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, Christine Lambrecht, erklärte: „Für uns ist von zentraler Bedeutung, dass die Kosten dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht allein den Beitragszahlern aufgebürdet werden.“ Die SPD-Fraktion werde den entsprechenden Gesetzentwurf zügig beraten und beschließen.

Der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Markus Kurth, hielt dem entgegen: „Die Bundesregierung kauft sich die Stimmen der Ostrentner auf Kosten der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Erst nach vier Jahren wird sich der Bund an den Kosten der Renteneinheit beteiligen. Bis 2021 lastet ein insgesamt mittlerer einstelliger Milliardenbetrag allein auf den Schultern der heute Beschäftigten.“ Dabei habe die große Koalition die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenkasse durch Mütterrente und „Rente mit 63“ bereits schwer strapaziert.