Karlsruhe sucht Kriterien für angemessene Richterbesoldung
Karlsruhe (dpa) - Das Bundesverfassungsgericht bezweifelt, dass Richter in Deutschland ausreichend bezahlt werden. Die Karlsruher Richter suchen deshalb nach praktischen Kriterien für die Festlegung einer angemessenen Besoldung.
Das wurde in der Verhandlung des Gerichts zur Richterbesoldung deutlich. Der Dienstherr müsse seinen Beamten einen angemessenen Lebensunterhalt garantieren, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle. Was angemessen sei, regele das Grundgesetz aber nicht. Das Gericht müsse daher einen „plausiblen und für alle nachvollziehbaren und praktikablen Entscheidungsmaßstab“ entwickeln.
Der zweite Senat überprüft seit Mittwoch, ob Richter und Staatsanwälte noch genug verdienen. Den Karlsruher Richtern liegen mehrere Anfragen von Gerichten aus verschiedenen Bundesländern vor, die das Gehalt dieser Berufsgruppen für mittlerweile absolut unzureichend und damit für verfassungswidrig halten. Die Gerichte reagierten damit auf Klagen von Richtern und Staatsanwälten gegen die Höhe ihres Gehalts.
Deutschland gebe nur 1,5 Prozent seiner Gesamtausgaben für seine Justiz aus, sagte Voßkuhle. Es belege damit im Vergleich mit 43 europäischen Ländern den 30. Platz - „für ein Gemeinwesen, das sich in besonderer Weise der Rechtsstaatsidee verpflichtet fühlt, ein zumindest irritierendes Ergebnis.“ Ein Urteil ist im Frühjahr zu erwarten.
Wie viel ein Richter verdient, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes bekommt ein lediger Berufsanfänger im Saarland brutto zum Beispiel 3235 Euro, einer in Hamburg dagegen 4052 Euro. Wie sich das Gehalt weiterentwickelt, richtet sich dann nach verschiedenen Faktoren wie Alter, Berufserfahrung, Position und Familienstand.
Wegen klammer Länderkassen und der Schuldenbremse mussten auch Staatsdiener in den letzten Jahren Gehaltseinschnitte hinnehmen. Die Kläger kritisieren, ihre Gehälter hinkten vergleichbaren Tarifeinkommen mittlerweile hinterher, sie erbrächten ein „Sonderopfer“.