Kassenpatienten brauchen neue elektronische Versichertenkarte

Berlin (dpa) - Mit dem Jahreswechsel wird in Deutschland die neue elektronische Gesundheitskarte für Kassenpatienten Pflicht. Die alte Versichertenkarte hat zum 1. Januar ausgedient.

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Wer die neue elektronische Karte (eGk) noch nicht hat, wird aber trotzdem vom Arzt behandelt. Allerdings muss der Versicherte binnen zehn Tagen einen gültigen Versicherungsnachweis nachreichen. Sonst kann der Arzt die Leistung privat in Rechnung stellen. Spätestens Ende September wird die Abrechnung über die alte Versichertenkarte nicht mehr möglich sein.