Katholische Klinik weist Vergewaltigungsopfer ab
Köln (dpa) - Eine junge Frau ist in Köln nach einer mutmaßlichen Vergewaltigung an zwei katholischen Krankenhäusern abgewiesen worden. Die 25-Jährige sollte dort gynäkologisch untersucht werden, um Spermien für den Fall zu sichern, dass sie gegen einen Täter gerichtlich vorgehen würde.
Die beiden Kliniken lehnten dies aber ab, wie ihr Träger, die Stiftung der Cellitinnen, am Donnerstag bestätigte. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium prüft nun, ob die Kliniken gegen Gesetze verstoßen haben.
Die Kliniken begründeten die Ablehnung damit, dass eine solche Untersuchung immer auch mit einem Gespräch verbunden sei, in dem auf die „Pille danach“ hingewiesen werde. Das aber sei katholischen Häusern untersagt. Sowohl die Krankenhaus-Leitung als auch das Erzbistum Köln bezeichneten die Ablehnung am Donnerstag als „Missverständnis“ und entschuldigten sich dafür.
Christoph Leiden sagte für die Krankenhausleitung, Vergewaltigungsopfer würden in katholischen Krankenhäusern genauso behandelt wie in anderen Kliniken auch. Die einzige Ausnahme sei, dass ihnen dort nicht die „Pille danach“ verschrieben werde. Die Frauen würden aber auf diese Möglichkeit hingewiesen. Es gebe keine Strategie der Abweisung, versicherte er. Das Gegenteil sei der Fall.
Dass die Frau gleich zweimal kurz hintereinander und mit derselben Begründung von katholischen Krankenhäusern in Köln abgewiesen wurde, ist nach Leidens Darstellung reiner Zufall. In beiden Fällen hätten einzelne Ärzte einen Fehler gemacht. Die Klinikleitung müsse sich vorwerfen lassen, das richtige Vorgehen in einer solchen Situation offenbar nicht richtig kommuniziert zu haben.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, war die 25-Jährige bei einer Party vermutlich mit K.o.-Tropfen betäubt worden und später auf einer Parkbank zu sich gekommen. Ein Sprecher der Kölner Polizei sagte, die erforderlichen Untersuchungen seien später in einem anderen Krankenhaus erfolgt.
Auf den Fall hatte die Notärztin Irmgard Maiworm aufmerksam gemacht. Nach ihrem Eindruck hatten die Ärzte, mit denen sie in den katholischen Krankenhäusern Kontakt hatte, „Angst um ihren Arbeitsplatz“. Die Geschäftsführung der Kliniken bestritt am Donnerstag, dass schon einmal eine Ärztin entlassen worden sei, weil sie in einem ähnlichen Fall gegen die ethischen Richtlinien verstoßen habe. Die katholische Kirche lehnt die „Pille danach“ ab, weil diese nach ihrer Auffassung einer Abtreibung gleichkommt.
Falls die beiden Kliniken - das St. Vinzenz-Hospital und das Heilig-Geist-Krankenhaus - tatsächlich gegen Gesetze verstoßen haben sollten, könnte ihnen eine Rüge erteilt werden. Auch sei eine strengere Überwachung durch die Bezirksregierung denkbar, sagte der Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums, Christoph Meinerz, in Düsseldorf. Wenn wiederholt gegen Auflagen verstoßen werde, könne dies im schlimmsten Fall die Schließung von Abteilungen zur Folge haben. Dem einzelnen Arzt drohe ein Ordnungsgeld bis zu 5000 Euro.