Ein selbstbestimmtes Leben ist so nicht möglich. Die Regierung hat daran 20 Jahre nichts geändert, weil die Lobby der Flüchtlinge nicht groß ist. Doch sie haben die Verfassung auf ihrer Seite.
Das Grundgesetz garantiert die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums, entschieden die Verfassungsrichter in Karlsruhe gestern. Ein Recht darauf haben alle Menschen — auch Asylbewerber. Denn sie sind keine Menschen zweiter Klasse.