Kinderlärm soll künftig kein Klagegrund mehr sein
Berlin (dpa) - Die Regierung gibt sich kinderfreundlich: Der Lärm in Kitas, auf Spiel- und Bolzplätzen soll künftig kein Klagegrund mehr sein. Es ist eine Neuregelung, die ausnahmsweise mal von allen gelobt wird.
Klagen von Anwohnern sollen deutlich erschwert werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch dazu eine Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Regierung sieht dies als Beitrag für eine kinderfreundlichere Gesellschaft. Mit einer Änderung der Baunutzungsverordnung sollen zudem Kindertageseinrichtungen in Wohngebieten generell erlaubt werden. Immer wieder hatten Anwohner mit Klagen verhindert, dass Kitas errichtet werden können.
In dem neu eingefügten Passus des Bundes-Immissionsschutzgesetzes heißt es: „Geräuscheinwirkungen, die von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen wie beispielsweise Ballspielplätzen durch Kinder hervorgerufen werden, sind im Regelfall keine schädliche Umwelteinwirkung.“
Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) betonte: „Mit dem Gesetz zur Privilegierung des Kinderlärms setzen wir ein klares gesetzgeberisches Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft.“ Kinderlärm dürfe nicht wie Industrielärm behandelt werden. Vor einem Jahr hatte Berlin als erstes Bundesland hier Rechtssicherheit geschaffen und den Kinderlärm rechtlich besser gestellt.
Die Präsidentin des Deutschen Städtetags, Petra Roth (CDU), sagte: „Kinder und ihre Lebendigkeit gehören zu unserem Leben.“ Auch die Senioren-Union, deren Vize Leonhard Kuckart Kindergeschrei jüngst als „Dauerpegel von 90 Dezibel“ und „unzumutbare Lärmbelästigung“ bezeichnet hatte, begrüßte nun den Beschluss. Der Bundesvorsitzende Otto Wulff betonte: „Solidarität zwischen den Generationen muss erlebt, gelebt und nötigenfalls erlernt werden - und zwar dort, wo das Leben ist: mitten unter uns.“
Die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Kinderschutzbundes, Paula Honkanen-Schoberth, sagte: „Kinderspielplätze und Kitas gehören in die Wohngebiete, wo Kinder und Familien wohnen. Kinder dürfen nicht hinter Lärmschutzwände oder ins Gewerbegebiet verdrängt werden. Das wäre ein Signal an Kinder, das sie stören und nicht gewollt sind.“